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Öffnungszeiten

Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr

Einlaufstelle: 7.30 bis 15.30 Uhr

Parteienverkehr: 8.00 bis 12.00 Uhr

Servicecenter: 8.00 bis 15.30 Uhr


TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:

Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.


Information für den Amtstag:

Terminvereinbarungen sind für den Amtstag erbeten. Die Terminvergaben für Vorsprachen am Amtstag erfolgen von 8.00 bis 15.30 Uhr unter +43 5 760121 DW 62300 oder DW 62301 oder persönlich im Servicecenter.


Bitte beachten sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.

Amtstag

Arbeits- und Sozialrechtssachen Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr


Information für den Amtstag:

Terminvereinbarungen sind für den Amtstag erbeten. Die Terminvergaben für Vorsprachen am Amtstag erfolgen von 8.00 bis 15.30 Uhr unter +43 5 760121 DW 62300 oder DW 62301 oder persönlich im Servicecenter.


Bitte beachten sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.


Erreichbarkeit

Telefon: +43 57 60121

Fax: +43 57 60121 61188

Adresse

4400 Steyr

Spitalskystraße 1

Öffentliche Verkehrsmittel

In unmittelbarer Nähe des Gerichtsgebäudes befindet sich in der Stelzhamerstraße eine Haltestelle einer öffentlichen Buslinie.

Parkmöglichkeiten

Im Bereich des Gerichtsgebäudes sind gebührenfreie Parkplätze vorhanden.

Barrierefreiheit

Zugang

Der barrierefreie Zugang zum Gerichtsgebäude ist über den Haupteingang Spitalskystraße 1 erreichbar. Dort befindet sich auch ein Personenlift.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT65 0100 0000 0545 0404

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT10 0100 0000 0545 0521

BIC: BUNDATWW