Schulbesuche
Schulbesuche beim Landesgericht Steyr
Beim Landesgericht Steyr besteht für Schulklassen in Begleitung von erwachsenen Aufsichtspersonen die Möglichkeit, sowohl Verhandlungen in Strafsachen als auch in Zivilangelegenheiten zu besuchen. Vor der Verhandlung wird der:die Richter:in (soweit ausreichend Zeit bleibt) einen Einblick in den Ablauf einer Strafverhandlung geben und den zu verhandelnden Fall vorstellen. Falls es die Zeit zulässt, beantwortet der:die Richter:in in den Verhandlungspausen bzw. nach der Verhandlung gerne noch Fragen der Schüler:innen.
Die Termine für den Verhandlungsbesuch werden telefonisch über die Strafabteilung des Landesgerichtes Steyr von Montag bis Freitag, von 08.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 05 7601 21 mit den Durchwahlen 61312, 61322 und 61352 vergeben.
Die den Verfahren zugrunde liegenden strafbaren Handlungen sind dem Verhandlungsspiegel auf der Homepage des Landesgerichtes Steyr (unter Medienstelle – Verhandlungsspiegel) in der Woche vor dem Verhandlungstermin zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Eintreten in das Gerichtsgebäude jede Person einer Zugangskontrolle unterzogen wird. Es wird daher ersucht, sich mindestens eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn beim Landesgericht Steyr einzufinden und keine Rucksäcke, Schultaschen und dergleichen mitzunehmen, weil nur eine beschränkte Möglichkeit zur Aufbewahrung in Schließfächern besteht.
Des Weiteren ergeht der Hinweis, dass Foto-, Film- und Tonaufnahmen von Gerichtsverhandlungen ausnahmslos verboten sind (§ 228 Abs 4 StPO; § 22 MedienG) und in das Gerichtsgebäude weder Waffen noch Getränke in Glasflaschen mitgenommen werden dürfen.