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Öffnungszeiten

Amtszeit: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Die Einlaufstelle ist während der gesamten Amtszeit geöffnet.

Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Die Entgegennahme von Protokollaranbringen nicht dringlicher Art erfolgt ausschließlich dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Besichtigungszeit: Das Gebäude kann nur in der Zeit von 9.30 Uhr bis 15.30 Uhr besichtigt werden.

Achtung: Falls Sie den Justizpalast nicht zu Besichtigungszwecken, sondern wegen eines bestimmten Verfahrens aufsuchen müssen (Ladung zu einer Verhandlung, Beglaubigung, Akteneinsicht etc.), wenden Sie sich bitte ohne "Anstellen" direkt an das Sicherheitspersonal bei den Eingangsschleusen.

Kontakt und Anreise

Telefon: +43 1 52152

Fax: +43 1 52152 3810

Adresse

1011 Wien

Schmerlingplatz 11

Hinweis:

Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.

Öffentliche Verkehrsmittel

U-Bahn U2, U3: Volkstheater
Straßenbahn 1, 2, 71, D: Dr.-Karl-Renner-Ring
Straßenbahn 46: Schmerlingplatz
Straßenbahn 49: Dr.-Karl-Renner-Ring oder Volkstheater
Autobus 48A: Dr.-Karl-Renner-Ring oder Volkstheater

Parkmöglichkeiten

Es gibt in der Nähe des Justizpalasts gebührenpflichtige Tiefgaragen.

Auf der Straße ist das Parken in der Umgebung des Gebäudes von Montag bis Freitag,
9 bis 22 Uhr, nur in Kurzparkzonen möglich und gebührenpflichtig (Parkdauer 2 Stunden).

Barrierefreiheit

Zugang

Rechts vom Haupteingang befindet sich hinter der Rampe ein für Rollstühle geeigneter Lift.

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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT36 0100 0000 0546 0432

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT96 0100 0000 0546 1486

BIC: BUNDATWW