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Öffnungszeiten

Einlaufstelle: Montag bis Freitag, 07:30 bis 15:30 Uhr.

Servicecenter: Montag bis Freitag, 07:30 bis 15:30 Uhr.

Der Parteienverkehr im Servicecenter erfolgt außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. 

Für Arbeitsrechtsklagen und  Lehrlingsbelehrungen am Amtstag ist eine telefonische Voranmeldung notwendig!

Formulare für die Klagseinbringung werden auch vom Servicecenter zu den genannten Öffnungszeiten ausgefolgt. 

Die Anfertigung von Kopien der Klage, von Befunden oder Bescheiden ist aus Kapazitätsgründen ausschließlich am Amtstag (Dienstag) möglich.

Eingaben (zB: Klagen, Einsprüche, Schriftsätze, Anträge usw) sind

1) eigenhändig zu unterschreiben (Fax, Scan, Kopie reicht nicht) und müssen daher grundsätzlich

a. entweder in Papierform per Post eingebracht oder 

b. in Papierform in den Briefkasten links vor der Eingangstüre des Gerichts ("Einlaufkasten") eingeworfen oder

c. in Papierform beim Servicecenter abgegeben

werden.

2) Es besteht weiters die Möglichkeit, Eingaben im elektronischen Rechtsverkehr einzubringen (siehe Hinweis "Elektronische Eingaben" weiter unten). Darunter ist aber nicht die Versendung von E-Mails zu verstehen.

3) Im äußersten Fall (zur Fristwahrung) sind auch Eingaben per Fax möglich. Diese sind aber grundsätzlich verbesserungsbedürftig (das heißt, Sie bekommen in aller Regel einen gerichtlichen Auftrag, dieses Fax eigenhändig zu unterschreiben und in Papierform neuerlich an das Gericht zu übersenden).

Amtstag

Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr

Für Arbeitsrechtsklagen und Lehrlingsbelehrungen am Amtstag ist eine telefonische Voranmeldung notwendig.

Kontakt und Anreise

Telefon: +43 1 40127

Fax: +43 1 40127 305230

Adresse

1091 Wien

Althanstraße 39-45

Hinweis:

Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.

Öffentliche Verkehrsmittel

Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahn D: Althanstraße
Straßenbahn 5, 33: Franz-Josefs-Bahnhof
U4: Friedensbrücke, Spittelau
U6: Spittelau

Parkmöglichkeiten

In der Umgebung des Gerichtsgebäudes besteht eine gebührenpflichtige Kurzparkzone (9.00 bis 22.00 Uhr, Parkdauer von zwei Stunden).

Direkt vor dem Gerichtsgebäude sind 3 Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität vorhanden.

Barrierefreiheit

Zugang

Das  Gericht ist barrierefrei. Direkt vor dem Gerichtsgebäude sind 3 Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität vorhanden.

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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT11 0100 0000 0546 0494

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT30 0100 0000 0546 1510

BIC: BUNDATWW

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