Arbeits- und Sozialgericht Wien

Öffnungszeiten
Einlaufstelle: Montag bis Freitag, 07:30 bis 15:30 Uhr.
Servicecenter: Montag bis Freitag, 07:30 bis 14:00 Uhr.
Der Parteienverkehr im Servicecenter erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Dies gilt auch für Lehrlingsbelehrungen am Amtstag.
Formulare für die Klagseinbringung werden auch vom Servicecenter zu den genannten Öffnungszeiten ausgefolgt.
Die Anfertigung von Kopien der Klage, von Befunden oder Bescheiden ist aus Kapazitätsgründen ausschließlich am Amtstag (Dienstag) möglich.
Eingaben (zB: Klagen, Einsprüche, Schriftsätze, Anträge usw) sind
1) eigenhändig zu unterschreiben (Fax, Scan, Kopie reicht nicht) und müssen daher grundsätzlich
a. entweder in Papierform per Post eingebracht oder
b. in Papierform in den Briefkasten links vor der Eingangstüre des Gerichts ("Einlaufkasten") eingeworfen oder
c. in Papierform beim Servicecenter abgegeben
werden.
2) Es besteht weiters die Möglichkeit, Eingaben im elektronischen Rechtsverkehr einzubringen (siehe Hinweis "Elektronische Eingaben" weiter unten). Darunter ist aber nicht die Versendung von E-Mails zu verstehen.
3) Im äußersten Fall (zur Fristwahrung) sind auch Eingaben per Fax möglich. Diese sind aber grundsätzlich verbesserungsbedürftig (das heißt, Sie bekommen in aller Regel einen gerichtlichen Auftrag, dieses Fax eigenhändig zu unterschreiben und in Papierform neuerlich an das Gericht zu übersenden).
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Öffentliche Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahn D: Althanstraße
Straßenbahn 5, 33: Franz-Josefs-Bahnhof
U4: Friedensbrücke, Spittelau
U6: Spittelau
Parkmöglichkeiten
In der Umgebung des Gerichtsgebäudes besteht eine gebührenpflichtige Kurzparkzone (9.00 bis 22.00 Uhr, Parkdauer von zwei Stunden).
Direkt vor dem Gerichtsgebäude sind 3 Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität vorhanden.
Barrierefreiheit
Zugang
Das Gericht ist barrierefrei. Direkt vor dem Gerichtsgebäude sind 3 Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität vorhanden.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch