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Öffnungszeiten

Amtsstunden:

Montag bis Freitag: 7.30 bis 15.30 Uhr

24. Dezember: 7.30 bis 12.30 Uhr

31. Dezember 7.30 bis 13.30 Uhr

Parteienverkehr:

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

Dienstag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Einlaufstelle: 

siehe Amtsstunden

Familienberatung: 

grundsätzlich jeden 1. Dienstag im Monat vormittags.

Verbrechensopferberatung: grundsätzlich jeden 1. Dienstag im Monat vormittags, bei Anmeldung.


Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.

Amtstag

Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 4232 2239

Fax: +43 4232 2239 20

Adresse

9100 Völkermarkt

Seenstraße 1

Öffentliche Verkehrsmittel

Der Busbahnhof Völkermarkt ist in ca. 10 Gehminuten erreichbar.

Parkmöglichkeiten

gibt es im Stadtgebiet Völkermarkt.

Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT78 0100 0000 0547 0831

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT17 0100 0000 0547 1153

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