Anklage gegen den ehemaligen Kammeramtsdirektor der Landwirtschaftskammer Salzburg
Zum Verdacht der Untreue
Konkret wird dem Angeklagten das Vergehen der Untreue nach §§ 153 Abs 1 und Abs 3 erster Fall, 15 Abs 1 StGB zur Last gelegt. Ihm wird vorgeworfen, dass er am 30.06.2025 als Kammeramtsdirektor der LK Sbg seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen dadurch missbraucht hat, dass er entgegen interner Vorgaben und gesetzlicher Bestimmungen die Vorrückung der mitbeschuldigten ehemaligen Abteilungsleiterin in eine höhere Gehaltsstufe veranlasst hat. Diese Vorrückung samt damit verbundenen unrechtmäßigen höheren Gehaltszahlungen ist rückwirkend bis 01.08.2023 erfolgt, weshalb die Frau auch Nachzahlungen erhalten hat. Dadurch ist der LK Sbg laut Anklage ein Schaden in Höhe von 38.444,00 Euro entstanden. Bis zum Pensionsanstritt der Frau wäre ein weiterer Betrag von 104.656,44 Euro an höheren Bezügen angefallen. Insoweit ist es beim Versuch geblieben. Die Anklageschrift ist noch nicht rechtswirksam, weshalb ein Verhandlungstermin für das Schöffenverfahren am Landesgericht Salzburg noch nicht festgelegt wurde.
Gegen die ebenfalls beschuldigte ehemalige Abteilungsleiterin hat die Staatsanwaltschaft Salzburg das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit ihrer Vorrückung in eine höhere Gehaltsstufe eingestellt, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Frau tatsächlich bewusst war, dass diese Vorrückung und die Gehaltsnachzahlung auf einem wissentlichen Befugnismissbrauch des Angeklagten beruhen.
Zum Verdacht der Urkundenunterdrückung
Gegen die ehemalige Abteilungsleiterin wurde zudem wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung ermittelt, da sie nach erfolgter Dienstfreistellung dienstliche Unterlagen aus dem Gebäude der LK Sbg mitgenommen haben soll. Bei einer Hausdurchsuchung konnten die gesuchten Urkunden nicht sichergestellt werden, weshalb dieser Vorwurf nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit erweislich war.
Zur Anzeige gegen die Hearing-Kommission
Im Fall der von der ehemaligen Abteilungsleiterin selbst erstatteten Anzeige gegen die Hearing-Kommission zur Besetzung der Position des Kammeramtsdirektors/der Kammeramtsdirektorin wegen des „Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt, Urkundenfälschung, Untreue und weiterer strafbarer Handlungen“ hat die Staatsanwaltschaft Salzburg nach umfassender Prüfung mangels Anfangsverdachts von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen.