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Todesfall der Johanna G.: Staatsanwaltschaft Graz erhebt Anklage gegen Cobra-Beamten

Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen jenen Cobra-Beamten, der im Verdacht steht, die Steirerin Johanna G. getötet zu haben, Anklage wegen Mordes beim Landesgericht für Strafsachen Graz eingebracht.

Dem 31-jährigen Polizisten wird vorgeworfen, Johanna G. am 9. Jänner 2026 durch Erdrosseln mit einem Gürtel vorsätzlich getötet, ihre Leiche in der Folge mit dem Auto zu seinem Wohnhaus verbracht und in einem nahegelegenen Waldstück vergraben zu haben (Verbrechen des Mordes und Vergehen der Störung der Totenruhe).

 
Zum Vorwurf des Mordes verantwortet sich der bislang gerichtlich unbescholtene Angeklagte nicht geständig. Das Verbringen des Leichnams des Opfers und das Vergraben der Leiche in einem Waldstück gibt er hingegen zu.

 
Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu 20 Jahren oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

 
Das Ermittlungsverfahren wegen des Diebstahls der Dienstwaffe eines Polizeikollegen und diversen Ausbildungsmaterials des Einsatzkommandos Cobra Süd sowie wegen des unbefugten Besitzes von Schusswaffen wurde mit Blick auf die wegen Mordes erhobene Anklage vorerst unter dem Vorbehalt einer späteren Verfolgung eingestellt.