Pädagogisch begleitete Rundgänge in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen
Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen war am 27. Februar 2025 Besuchsziel einer 27-köpfigen Delegation des BMJ und der Oberstaatsanwaltschaft Linz. Das gesamte Team der Abteilung V III (Einzelstrafsachen, Extremismusdelikte und Gnadensachen) mit dem Leiter LStA Mag. Christian Pawle an der Spitze sowie zahlreiche Vertreter:innen der Oberstaatsanwaltschaft Linz und der Staatsanwaltschaften Wels, Ried im Innkreis, Steyr und Salzburg machten sich dabei vor Ort ein Bild von den pädagogisch begleiteten Rundgängen, die in der Gedenkstätte mit Beschuldigten nach § 3g Verbotsgesetzt durchgeführt werden.
Diese Führungen wurden 2016 auf Initiative der Oberstaatsanwaltschaft Linz von „Neustart“, dem Verein für Bewährungshilfe, Konfliktregelung und soziale Arbeit, und mit dem Pädagog:innen-Team der KZ-Gedenkstätte Mauthausen entwickelt. Sie bieten Menschen, die wegen Delikten nach § 3g Verbotsgesetz auffällig geworden sind, davor - zum Teil - noch nicht einschlägig verurteilt wurden und bereit sind, Verantwortung für ihr Tun zu übernehmen, die Möglichkeit, sich mit dem Nationalsozialismus auseinanderzusetzen und das eigene Handeln zu reflektieren. Während des drei- bis vierstündigen Besuchs werden die Betroffenen von den pädagogischen Mitarbeiter:innen einzeln betreut. Sie befassen sich mit den Auswirkungen dieser Ideologie auf die Gesellschaft, stellen Bezüge zu gegenwärtigen Formen von Rassismus, Verhetzung, politischer Verfolgung und anderen die Freiheit, die Demokratie und den Rechtsstaat gefährdenden Phänomenen her und überdenken in diesem Zusammenhang die Auswirkungen des eigenen Verhaltens.
Mit den Erfahrungen aus den Begegnungen mit den zugewiesenen Personen, deren Reaktionen und dem Feedback der Bewährungshelfer:innen wird das Konzept ständig weiterentwickelt. Das hatte zur Folge, dass mittlerweile nicht mehr - wie anfangs vorgesehen - nur Jugendliche und junge Erwachsenen im Alter von 14 bis 21 Jahren zugewiesen werden können, sondern seit der jüngsten Novelle des Verbotsgesetzes auch Erwachsene. Dies erfolgt in allen Fällen entweder in Form einer diversionellen Erledigung durch die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren oder im Rahmen einer bedingten Verurteilung als Weisung im Sinne des § 51 StGB durch das Gericht.
Seit Einführung dieser Maßnahme verzeichnete die KZ-Gedenkstätte Mauthausen laut Josef Landerl, dem Leiter von Neustart Oberösterreich, 281 Zuweisungen allein aus Oberösterreich. Dazu kommen pädagogische Rundgänge für Personen aus anderen Bundesländern und in anderen Gedenkstätten (z. B. Schloss Hartheim), die nach der erfolgreichen Umsetzung in Mauthausen gestartet wurden.
Fotos: (c) OStA Linz/Jung