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Oberstaatsanwaltschaft Graz unterstützt die Forderung der Standesvertretungen nach einer deutlichen Personalaufstockung

Gerichte und Staatsanwaltschaften machen unter dem Motto „100 Prozent erreicht. Was jetzt?“ in der Woche vom 12. bis 16. Oktober 2026 auf die Belastungsgrenzen in der Justiz aufmerksam.

Aus Anlass der nunmehr angelaufenen „Aktionswoche für den Rechtsstaat“ legt der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Graz, Mag. Reinhard Kloibhofer, Wert auf die Feststellung, dass die Forderung der Standesvertretungen nach einer Aufstockung im Bereich der staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Planstellen vollinhaltlich unterstützt wird.

Kloibhofer verweist auf die steigende Zahl an Verfahren, die zunehmende Komplexität der Verfahren, den erhöhten Prüf- und Begründungsaufwand – etwa im Zusammenhang mit dem neuen Datenbeschlagnahmeregulativ – und auf vom Gesetzgeber sukzessive übertragene „Zusatzaufgaben“ (etwa im Bereich des Datenschutzes und der Verständigungspflichten). Mit dem aktuellen Personalstand können diese Mehrbelastungen – so Kloibhofer – bei Aufrechterhaltung der bisherigen Qualitätsstandards kaum noch bewältigt werden.

Die Folgen des Personalunterstandes würde die Rechtsschutz suchende Bevölkerung zwangsläufig zu spüren bekommen. „Längere Verfahren und Verzögerungen im Bereich des Rechtsschutzes sind die logischen Konsequenzen.“ Zutreffend verweise die Standesvertretung – so Kloibhofer abschließend – daher darauf, dass dringender Handlungsbedarf besteht.