Beschwerde gegen die Untersuchungshaft in der Sache des mj. Leon
Aufgrund von Weiterungen in der Strafsache im Zusammenhang mit dem Tod des kleinen Leon in St. Johann in Tirol ist damit zu rechnen, dass das Oberlandesgericht Innsbruck erst mit Beginn der kommenden Woche über die Frage, ob die Verhängung der Untersuchungshaft über den Vater zu Recht erfolgte, entscheiden kann. Sobald eine Entscheidung des zuständigen Senats des Oberlandesgerichts Innsbruck ergangen ist und den Verfahrensbeteiligten zugestellt wurde, wird in einer Presseaussendung darüber informiert werden.
Innsbruck, am 24. März 2023
Dr.
Klaus-Dieter
Gosch
Leiter
der Medienstelle des Oberlandesgerichts Innsbruck