Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2]

Netzwerk EXW: Höhere Freiheitsstrafen für vier Angeklagte

In der Berufungsverhandlung am Dienstag, dem 14. April, wurden zwei Haupttäter und zwei Mittäter durch das Oberlandesgericht Graz verurteilt. Durch die kriminelle Vereinigung wurde ein Schaden von knapp 20 Millionen Euro verursacht.

In der Berufungsverhandlung am Dienstag, dem 14. April, zu dem Netzwerk EXW wurden die Freiheitsstrafen für die vier Angeklagten durch den Senat des Oberlandesgerichts Graz erhöht: Einer der Haupttäter wurde in Abwesenheit zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt (In erster Instanz war er am Landesgericht Klagenfurt zu fünf Jahren Haft verurteilt worden). Ein weiterer Haupttäter erhielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren (erstinstanzlich: fünf Jahre). Ein Beitragstäter wurde in Graz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt (erstinstanzlich: 30 Monate, davon 21 Monate bedingt nachgesehen). Ein weiterer Beitragstäter erhielt eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, 16 Monate davon wurden ihm bedingt nachgesehen (erstinstanzlich: 18 Monate gänzlich bedingt). 

Das OLG Graz gab damit der Berufung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Folge. Die Urteile sind rechtskräftig. Verurteilt wurden die Haupttäter jeweils wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges und des Vergehens der kriminellen Vereinigung. Die Beitragstäter jeweils wegen des Verbrechens des schweren Betrugs und des Vergehens der kriminellen Vereinigung.

In der Urteilsbegründung verwies der Senat des OLG Graz auf die Vielzahl der Opfer, die in erheblichem Ausmaß geschädigt wurden. Unter dem Deckmantel des Firmenkonstrukts EXW waren ihnen hohe Geldbeträge herausgelockt worden. Insgesamt entstand ein Schaden von knapp 20 Millionen Euro.