Öffnungszeiten
Amtsstunden
Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr; Dienstag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Grundbuch: Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr, jeweils nach telefonischer Voranmeldung (03852/2174)
telefonischer Parteienverkehr außerdem Dienstag und Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Bitte beachten Sie, dass für den Amtstag eine persönliche oder telefonische Voranmeldung, in deren Rahmen ein fixer Termin vergeben wird, notwendig ist.
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
nach telefonischer Voranmeldung (03852/2174)Kontakt und Anreise
Telefon: +43 3852 2174
Fax: +43 3852 2174 74
Adresse
8680 Mürzzuschlag
Grazer Straße 3
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Öffentliche Verkehrsmittel
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bestehen direkt vor dem Gericht in der (kostenlosen) Kurzparkzone.
Da das Gericht nahe dem Ortskern liegt, ist es mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar, der Bahnhof befindet sich in Gehweite.
Barrierefreiheit
Zugang
Das gesamte Gebäude ist vom Haupteingang aus barrierefrei zu erreichen (Lift in den 2. und 3. Stock, in denen das Gericht untergebracht ist).
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT90 0100 0000 0547 0518
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT67 0100 0000 0547 1029
BIC: BUNDATWW