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Öffnungszeiten

Amtsstunden

Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr

Parteienverkehr: Montag bis Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr; Dienstag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Grundbuch: Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr, jeweils nach telefonischer Voranmeldung (03852/2174)  

telefonischer Parteienverkehr außerdem Dienstag und Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Eingangskontrolle

Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.


Bitte beachten Sie, dass für den Amtstag eine persönliche oder telefonische Voranmeldung, in deren Rahmen ein fixer Termin vergeben wird, notwendig ist.

Amtstag

Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr

nach telefonischer Voranmeldung (03852/2174)

Kontakt und Anreise

Telefon: +43 3852 2174

Fax: +43 3852 2174 74

Adresse

8680 Mürzzuschlag

Grazer Straße 3

Hinweis:

Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.

Öffentliche Verkehrsmittel


Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen direkt vor dem Gericht in der (kostenlosen) Kurzparkzone.

Da das Gericht nahe dem Ortskern liegt, ist es mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar, der Bahnhof befindet sich in Gehweite.

Barrierefreiheit

Zugang

Das gesamte Gebäude ist vom Haupteingang aus barrierefrei zu erreichen (Lift in den 2. und 3. Stock, in denen das Gericht untergebracht ist).

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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT90 0100 0000 0547 0518

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT67 0100 0000 0547 1029

BIC: BUNDATWW