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PROJEKT 3g

Was ist Projekt 3g?

Dieses Projekt beschäftigt sich damit, mit Jugendlichen und Jungen Erwachsenen, die durch Delikte nach §3g Verbotsgesetz auffällig wurden, pädagogisch begleitete Rundgänge in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial durchzuführen.

Wer ist geeignet für das Projekt 3g?

Täter: 14 bis 21 Jahre, Verantwortungsübernahme, keine (im engsten Sinn) einschlägige Vorverurteilung, enge zeitliche Nähe (max. 2 Jahre) zwischen Delikt und Anordnung

Ausschlussgründe:

fehlende Verantwortungsübernahme, NS-ideologische Verfestigung bzw. Hinweise auf organisierte Agitation, Hinweise auf ideologisch motivierte Gewaltbereitschaft, einschlägige Vorstrafen im engsten Sinn, Vollendung des 21. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Zuweisung

Wie läuft das Projekt 3g ab?

Es wird grundsätzlich der Rahmen des vom Fachbereich Pädagogik der KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial entwickelten Formates Rundgang mit Vor- und Nachgespräch (Dauer 3,5 bis 4 Stunden) verwendet, dieser in einer sehr individualisierten Form.

Wirkungsweise des Projekts 3g:

Der Besuch soll Anstoß zur Reflexion darstellen und Bewusstsein schaffen. Entsprechend dem pädagogischen Konzept des Fachbereichs Pädagogik der KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial soll den Beschuldigten/Verurteilten die Chance geboten werden, sich an der Gedenkstätte mit dem Thema Nationalsozialismus, den gesellschaftlichen Auswirkungen und den Verbindungen zur Gegenwart auseinanderzusetzen.

Einbindung des Projekts 3g im Strafverfahren:

Eine Zuweisung kann im Rahmen einer bedingten Verurteilung in Form einer Weisung iSd § 51 StGB mit Anordnung von Bewährungshilfe erfolgen. Im Rahmen der Bewährungshilfe werden zumindest acht persönliche Kontakte durchgeführt, bevor der Rundgang stattfindet.

Kosten

Teilnehmer/innen am Rundgang haben einen Beitrag in Höhe von 75,- direkt beim Besuch direkt an die Gedenkstätte zu entrichten. Bei Mittellosigkeit ist eine Übernahme der Kosten durch den Bund möglich.



Im Rahmen des Tag des Rechts 2017 ehrte Justizminister Brandstetter vier Vertreter des Projektes 3g. Neben Mag. Walter Eichinger, dem Vizepräsidenten des Landesgerichtes Linz, und Dr. Günther Diplinger von der Staatsanwaltschaft Wels dankte der Justizminister auch Mag. Lukas Schmid, dem Leiter des Vereins „NEUSTART“ Oberösterreich und Petra Bachleitner, Mitarbeiterin im Fachbereich Pädagogik der KZ-Gedenkstätte Mauthausen für ihr außerordentliches Engagement und ihren unermüdlichen Einsatz.

Justizminister Brandstetter und vier Vertreter des Projektes 3g

von links: Dr. Günther Diplinger, Petra Bachleitner, Bundesminister Brandstetter, Mag. Walter Eichinger, Mag. Lukas Schmid, Copyright: HBF, Daniel Trippolt



Weitere Infos:

Mag. Walter Eichinger, Vizepräsident des LG Linz
Mobil: +43 676 89894 2736
Email: medienstelle.lglinz@justiz.gv.at

NEUSTART Oberösterreich
4020 Linz, Kollegiumgasse 11
Tel. 0732/749 56
Fax 0732/749 56-4310
office.oberoesterreich@neustart.at
www.mauthausen-memorial.org