Landesgericht Linz

Öffnungszeiten
Der Gerichtsbetrieb bleibt auch während der aktuellen COVID-19-Pandemie aufrecht.
Sofern keine Mitteilungen des zuständigen Gerichts an Sie ergehen, dass Verhandlungen oder sonstige Ladungstermine auf einen späteren Zeitpunkt verlegt oder abberaumt werden, ist Ladungen Folge zu leisten.
AKTUELLE NEUERUNG! Die Pflicht zum Tragen eines Gesichtsschutzes im Gerichtsgebäude wird beginnend mit 1. Juni 2022 bis auf weiteres ausgesetzt. EINSCHRÄNKUNG DES PARTEIENVERKEHRS AUFGRUND DER AKTUELLEN CORONA-SITUATION Informationen zum Gerichtsbetrieb, insbesondere auch zu den bei Gericht geltenden Corona-Maßnahmen, finden Sie nachfolgend und in der oben befindlichen Navigationsleiste im Bereich "COVID-19". Zur Vermeidung von Wartezeiten und Menschenansammlungen ist der Parteienverkehr bis auf Weiteres nur nach telefonischer Voranmeldung und Terminvergabe möglich (Tel. 057601 21 12300). Sofortige Termine können nur in dringenden Fällen vergeben werden. Personen, die das Gerichtsgebäude betreten oder sich darin aufhalten, haben strikt einen Mindestabstand einzuhalten; dieser beträgt 2 Meter, wenn die österreichweit geltende Corona-Ampel ROT leuchtet, sonst (bei Farben ORANGE, GELB oder GRÜN) 1 Meter (idealerweise 1,5 bis 2 Meter).
In allen parteiöffentlichen Bereichen, also insbesondere in den Gängen und Wartebereichen, gilt bei Ampelfarben ORANGE, GELB oder GRÜN die Pflicht zum Tragen eines Gesichtsschutzes nach den in den öffentlichen Verkehrsmitteln geltenden Regelungen (=GSÖ). Bei Ampelfarbe ROT gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In Verhandlungen besteht grundsätzlich die Pflicht zum Tragen eines GSÖ. Über allfällige Erleichterungen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht im Verhandlungssaal bei Einhaltung der 2G-Regel (bei Ampelfarbe ROT) bzw. 3G-Regel (übrige Ampelfarben) befindet das Entscheidungsorgan. Wichtige weitere Informationen befinden sich in der Hausordnung. |
Amtsstunden: 07:30 bis 15:30 Uhr
Einlaufstelle: 07:30 bis 15:30 Uhr (diese ist ohne Passieren der Sicherheitskontrolle erreichbar)
Parteienverkehr: 08:00 bis 12:00 Uhr
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:
Ab sofort sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.
ACHTUNG:
Der Zutritt zum Gericht ist nur mit Mund-Nasen-Schutz möglich.
Post kann in der Einlaufstelle abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Der Amtstag am Arbeits-und Sozialgericht (ASG), Zi.401/4. Stock, findet jeweils am Dienstag Vormittag nur nach telefonischer Voranmeldung (057601 21 12300) bzw. Termin statt.
BERATUNGSTERMINE:
Es können unter folgenden Telefonnummern direkt Beratungen in Anspruch genommen werden:
Familienberatung:
Autonomes Frauenzentrum Linz 0732/60 22 00
Familienberatung Beziehungsleben 0732/77 36 76
Familienbund Oberösterreich GmbH, 0676/9555186
VertretungsNetz: 0732/65 65 10
Mietervereinigung: 0732/ 77 32 29
Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund Linz: 0732/ 77 46 56
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten befinden sich in den Kurzparkzonen (90 min) rund um das Amtsgebäude sowie den umliegenden Tiefgaragen (Elisabeth Garage, Pfarrplatz, City Parkhaus).
Die Buslinien 26 und 27 halten an der Haltestelle Museumstraße direkt vor dem Amtsgebäude. Die nächstgelegene Haltestelle (aller drei Linien) der Straßenbahn befindet sich am Taubenmarkt (ca. 5 min Fußmarsch über Graben).
Barrierefreiheit
Zugang
Das Amtsgebäude ist über den Haupteingang (Fadingerstraße) barrierefrei zu erreichen.
Eine barrierefreie WC-Anlage befindet sich im dritten Stock.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch