Landesgericht Feldkirch

Öffnungszeiten
Parteienverkehr : 08:00 bis 12:00 Uhr
Einlaufstelle : 07:30 bis 15:30, Zimmer 012
Amtstag in Arbeits- und Sozialrechtssachen : Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr (Auskunft Zi. 014 und 016) nur nach telefonischer Voranmeldung
Derzeit werden alle notwendigen Maßnahmen eingehalten, um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Corona) zu verhindern. Deshalb gilt im gesamten Gebäude die Pflicht, einen Gesichtsschutz nach den in den Öffis geltenden Regeln (GSÖ) zu tragen und einen Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
In Verhandlungen, im sonstigen Parteienverkehr und in Mehrpersonenbüros (bei Kundenkontakt) gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen eines GSÖ. In Verhandlungen kann das Entscheidungsorgan bei Personen, die eines der zwei G (geimpft, genesen) erfüllen, davon absehen.
Wird das Nichteinhalten des Mindestabstands oder das Nichttragen eines GSÖ festgestellt, wird die betreffende Person auf die diesbezügliche Verpflichtung hingewiesen und, sollte sie dieser trotz Aufforderung nicht nachkommen, des Gebäudes verwiesen. In diesem Falle ist diejenige Person als unentschuldigt säumig anzusehen, wenn sie aufgrund der Verweisung eine zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderliche Verfahrenshandlung nicht vorgenommen hat oder einer Verpflichtung im Gericht nicht nachgekommen ist (§ 16 Abs 5 GOG).
Trotz aufrechten Gerichtsbetriebs kann es in den nächsten Wochen dazu kommen, dass Verhandlungen auf einen späteren Termin verlegt werden müssen. Wir sind bemüht, Sie davon zeitgerecht zu informieren. Im Übrigen ist Ladungen auch weiterhin Folge zu leisten.
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Schillerstraße 1
Öffentliche Verkehrsmittel
Unmittelbar vor dem Gerichtsgebäude (Haltestelle Landesgericht) befinden sich die Haltestellen der Stadtbuslinien 1, 2 und 7, der Landbuslinien 59, 60, 67, 70 und der LIEmobil-Linien 11 und 14.
Parkmöglichkeiten
befinden sich in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone vor dem Gerichtsgebäude sowie in der Reichenfeldgarage (gebührenpflichtig).
Barrierefreiheit
Zugang
Ein barrierefreier Zugang sowie ein Lift sind vorhanden.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Gebühren aus Firmen- und Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Firmen- und Grundbuch