Landesgericht Feldkirch

Öffnungszeiten
Parteienverkehr : 08:00 bis 12:00 Uhr
Einlaufstelle : 07:30 bis 15:30, Zimmer 013
Amtstag in Arbeits- und Sozialrechtssachen : Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr (Auskunft Zi. 018 und 019) nur nach telefonischer Voranmeldung
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Öffentliche Verkehrsmittel
Unmittelbar vor dem Gerichtsgebäude (Haltestelle Landesgericht) befinden sich die Haltestellen der Stadtbuslinien 401, 402, 407, 408 und 409 und der Landbuslinien 430, 445, 470 und 530 sowie der LIEmobil-Linien 11, 13 und 14.
Parkmöglichkeiten
befinden sich in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone vor dem Gerichtsgebäude sowie in der Reichenfeldgarage (gebührenpflichtig).
Barrierefreiheit
Zugang
Ein barrierefreier Zugang sowie ein Lift sind vorhanden.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch