Besucherinformationen
Bei Besuch der Justizanstalt Wiener Neustadt ist ein amtlicher Lichtbildausweis unbedingt mitzubringen.
Eingang: Maximiliangasse 3, 2700 Wr. Neustadt
Besuchszeiten:
Untersuchungshaft:
Zwei Mal in der Woche jeweils eine halbe Stunde.
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Besuchsanmeldung vor Ort ab 07:30 bis 11:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 19:00 Uhr
Besuchsanmeldung vor Ort ab 07:30 bis 18:00 Uhr
Hinweis
für
Besucher von Untersuchungshäftlingen:
Bevor
Sie in der Justizanstalt zum Besuch vorgelassen werden können, ist
eine Sprecherlaubnis vom zuständigen Richter bzw. Staatsanwalt nach
Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises einzuholen.
Strafhaft:
Ein Mal in der Woche eine halbe Stunde, innerhalb von sechs Wochen wird die Besuchsdauer auf mindestens eine Stunde verlängert.
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Besuchsanmeldung vor Ort ab 07:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 19:00 Uhr
Besuchsanmeldung vor Ort ab 07:30 bis 18:00 Uhr
Dienstag findet kein Besuch statt!
Besuchszeiten für Rechtsanwälte, Behördenvertreter und Betreuungseinrichtungen:
ZUGANG über das LG Wr. Neustadt, 1. Stock
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 14:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr 11:00 Uhr