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Pakete

Wäschepakete, welche per Post an die Justizanstalt Wr. Neustadt gesendet werden, dürfen ausschließlich nur Bekleidungsartikel beinhalten.

Das Paket muss außen sichtlich als „Wäschepaket“ gekennzeichnet sein. Pakete, die keinen Absender aufweisen oder deren Absender nicht verifizierbar ist, werden aus Sicherheitsgründen nicht angenommen.

Da alle Pakete durchleuchtet werden, dürfen sie die Außenmaße von 45x35x30cm (B,H,T) nicht überschreiten

Nicht erlaubt sind: Sendungen von Elektrogeräten jeglicher Art (samt Zubehör wie Batterien, Akkus, CDs, Kassetten), technische Geräten oder Anlagen (wie z.B. Sportgeräte, Computer, Musikinstrumente), Uhren, Bastelmaterialien, Werkzeuge, Zeitungen und Zeitschriften, Schreibmaterial, Körperpflegemittel sowie auch Medikamente.

Postpakete, die unerlaubte Gegenstände enthalten, werden unverzüglich an den Absender retourniert.

Es darf allgemein maximal 1 Wäschepaket im 1. Monat nach Einlieferung ohne Ansuchen des/der Insassen/Insassin empfangen werden (grundsätzliche Genehmigung der Anstaltsleitung). Bei längerer Anhaltung in der Justizanstalt Wr. Neustadt kann bei Wechsel der Jahreszeiten (von Winter auf- Sommer und umgekehrt) nach genehmigtem Ansuchen des/der Insassen/Insassin ein weiteres Paket mit passender Wäsche empfangen werden. Erst nach erfolgter Genehmigung dürfen weitere Pakete empfangen werden. Der Jahreszeit entsprechend unpassende Wäsche kann nach entsprechender Kontrolle beim Besuch hinausgegeben oder auf eigene Kosten an einen Empfänger versandt werden.


Hinweis: Nicht genehmigte und trotzdem übermittelte Wäschepakete können nicht

angenommen werden.