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Besucherinformationen

Aktuelles

Seit 23. Februar 2026 ist der Zutritt zur Justizanstalt Wien-Josefstadt für sämtliche Besucherinnen und Besucher ausschließlich über den Eingang in der Wickenburggasse 18–20, 1080 Wien, möglich.

Für den Zutritt zur Justizanstalt ist die Abnahme biometrischer Fingerabdrücke erforderlich. In weiterer Folge wird eine personalisierte Zutrittskarte ausgestellt, welche zum Betreten und Verlassen der Justizanstalt notwendig ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass es im Bereich der Zutrittskontrolle zu längeren Wartezeiten kommen kann. Es wird daher dringend empfohlen, mindestens 30 Minuten vor dem vereinbarten Termin zu erscheinen.

Es werden maximal 3 Personen pro Insassen zugelassen.


Ausweispflicht

Alle Besucherinnen und Besucher haben sich bei der Besuchsanmeldung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren.

Aufgrund der geltenden Sicherheitsbestimmungen zur Mitnahme elektronischer Geräte ist es nicht möglich sich bei der Einlasskontrolle digital (ID Austria) auszuweisen.

Auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Kann dieser nicht vorgewiesen werden, ist der Zutritt zum Besuchsbereich nicht möglich.

Gegenstände, welche nicht in die Justizanstalt Wien-Josefstadt mitgenommen werden dürfen: (Siehe auch Liste unten bei Downloads)

  • Waffen jeglicher Art
  • Zigaretten und Feuerzeuge (umfasst auch E-Zigaretten und Vaper)
  • Essen jeglicher Art (mit Ausnahme von Babynahrung)
  • Bücher, Zeitungen, Magazine und dergleichen
  • undefinierbare Flüssigkeiten
  • Geldbörsen sowie Papiergeld
  • Taschen, Rucksäcke, Behältnisse und dergleichen
  • Elektronische Gegenstände (insbesondere Smartphones, Aufzeichnungsgeräte, Kameras, USB Sticks)
  • Medikamente (welche für die Dauer des Besuchs nicht benötigt werden)
  • Kinderwägen, große Babytaschen und dergleichen

Beim Besuch darf nichts übergeben beziehungsweise übernommen werden.


NEU – Erweiterung der Onlinebuchung von Besuchsterminen auch bei Erwachsenen

Um Wartezeiten zu vermeiden wird ausdrücklich auf die Möglichkeit der Onlinebuchung von Besuchsterminen hingewiesen.


ACHTUNG: Jede Besucherin und jeder Besucher benötigt vor dem erstmaligen Besuch eines Untersuchungsgefangenen
eine Besuchsbewilligung. Aus diesem Grund hat die erste Besuchsanmeldung persönlich vor Ort unter Vorlage der Besuchsbewilligung zu erfolgen. Für den Erstbesuch ist eine Onlinebuchung nicht möglich.


Nach der Reservierung eines Onlinetermins wird die Eingabe durch die ho. Justizanstalt überprüft. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine Mitteilung darüber, ob der beantragte Termin bestätigt oder storniert wurde. Eine Terminbestätigung kann nur erfolgen, wenn sämtliche Felder vollständig und korrekt ausgefüllt wurden und alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.


Es wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der zahlreichen Anfragen sowie organisatorischer Neuerungen zu längeren Wartezeiten kommen kann.


Die Buchung von Besuchsterminen ist online jederzeit unter "Jetzt Termin reservieren" möglich.


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Bei Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch an 01 40403 358 583!


Besuch von Untersuchungshäftlingen

Zutritt: Wickenburggasse 18–20, 1080 Wien

Für Untersuchungshäftlinge richten sich die Besuchstage nach der zuständigen Geschäftsabteilung (Aktenzahl). Vorweg muss die Besuchsgenehmigung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. Gerichtsabteilung eingeholt werden. 

Neuer Standort Servicecenter – Abholung von Besuchsbewilligungen

Seit 23. Februar 2026 ist das neu eingerichtete Servicecenter über den Eingang Alser Straße 7, 1080 Wien, erreichbar. Im Servicecenter können Auskünfte über Beschuldigte eingeholt, sowie Besuchsbewilligungen beantragt und abgeholt werden.

Es sind zwei Besuche pro Woche mit einer Sprechdauer von jeweils 30 Minuten möglich.

Besuchstage: Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag - nach Rücksprache auch Freitag

Neue Anmeldezeiten

Montag bis Freitag:  07:15 Uhr - 12:30 Uhr

Sonntag:  07:15 Uhr - 08:00 Uhr

Am 24. und 31. Dezember, sofern diese auf einen Wochentag fallen, sowie am Karfreitag jeweils von 07:15 Uhr bis 10:30 Uhr.


Besuch von Strafgefangenen

Zutritt: Wickenburggasse 18–20, 1080 Wien
Besucherinnen und Besucher von Strafgefangenen können sich direkt zur Besuchsanmeldung begeben.

Es ist ein Besuch pro Woche in der Dauer von 30 Minuten möglich.

Besuchstage: Montag bis Freitag oder Sonntag

Anmeldezeiten:

Montag bis Freitag:  07:15 Uhr - 12:30 Uhr

Sonntag:  07:15 Uhr - 08:00 Uhr

Am 24. und 31. Dezember, sofern diese auf einen Wochentag fallen, sowie am Karfreitag jeweils von 07:15 Uhr bis 10:30 Uhr.


Besuch von Jugendlichen

Zutritt: Wickenburggasse 18–20, 1080 Wien

Neuer Standort Servicecenter – Abholung von Besuchsbewilligungen

Seit 23. Februar 2026 ist das neu eingerichtete Servicecenter über den Eingang Alser Straße 7, 1080 Wien, erreichbar. Im Servicecenter können Auskünfte über Beschuldigte eingeholt, sowie Besuchsbewilligungen beantragt und abgeholt werden.

Jugendliche haben grundsätzlich zweimal pro Woche ein 30-minütiges Besuchsrecht.

Besuchstage: Montag bis Freitag oder Sonntag

Anmeldezeiten:

Montag bis Freitag: 07:15 Uhr - 12:30 Uhr

Sonntag: 07:15 Uhr - 08:00 Uhr

Am 24. und 31. Dezember, sofern diese auf einen Wochentag fallen, sowie am Karfreitag jeweils von 07:15 Uhr bis 10:30 Uhr.


NEU - Besuche gemäß §§ 96, 97 StVG in der Vernehmungszone

Zutritt: Wickenburggasse 18–20, 1080 Wien

Seit 23. Februar 2026 ist der Zutritt zur Justizanstalt Wien-Josefstadt für sämtliche Besucherinnen und Besucher ausschließlich über den Eingang Wickenburggasse 18–20, 1080 Wien, möglich.

Aufgrund der Funktions- und Bestandssanierung findet der Besuch von Jugendlichen bis auf Weiteres in der Vernehmungszone für Erwachsene (Halbgesperre) statt.

Für Behörden, Rechtsbeistände, Vertreterinnen und Vertreter von Betreuungsstellen udgl. ist ab 23. Februar 2026 keine Online- Terminreservierung beim Besuch von jugendlichen Insassinnen und Insassen mehr möglich. Die Anmeldung erfolgt nach Eintritt über die Wickenburggasse 18-20 persönlich in der Vernehmungszone der Justizanstalt Wien-Josefstadt.

Es wird darauf hingewiesen, dass es im Bereich der Zutrittskontrolle zu längeren Wartezeiten kommen kann. Es wird daher dringend empfohlen, mindestens 30 Minuten vor dem vereinbarten Termin zu erscheinen.

Anmeldezeiten für Besuche gemäß §96 StVG:

Montag bis Freitag: 07:15 Uhr  - 12:30 Uhr

Am 24. und 31. Dezember, sofern diese auf einen Wochentag fallen, sowie am Karfreitag jeweils von 07:15 Uhr bis 10:30 Uhr.


Neuer Standort - Haftverhandlungen

Aufgrund der derzeit laufenden Funktions- und Bestandssanierungsmaßnahmen finden die Haftverhandlungen seit 23. Februar 2026 im provisorischen Haftverhandlungssaal ZE15 im Bereich der Besucherzone der Justizanstalt Wien-Josefstadt statt.

Der Zugang zu den Haftverhandlungen ist ausschließlich über den Eingang Wickenburggasse 18–20, 1080 Wien, möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass es im Bereich der Zutrittskontrolle zu längeren Wartezeiten kommen kann. Es wird daher dringend empfohlen, mindestens 30 Minuten vor dem anberaumten Verhandlungstermin zu erscheinen.