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Besucherinformationen

Ausweispflicht

Alle Besucherinnen und Besucher haben sich bei der Besuchsanmeldung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren.

Auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Kann dieser nicht vorgewiesen werden, ist der Zutritt zum Besuchsbereich nicht möglich.


Gegenstände, welche nicht in die Justizanstalt Wien-Josefstadt mitgenommen werden dürfen: (Siehe auch Liste unten bei Downloads)

  • Waffen jeglicher Art
  • Zigaretten und Feuerzeuge (umfasst auch E-Zigaretten und Vaper)
  • Essen jeglicher Art (mit Ausnahme von Babynahrung)
  • Bücher, Zeitungen, Magazine und dergleichen
  • undefinierbare Flüssigkeiten
  • Geldbörsen sowie Papiergeld
  • Taschen, Rucksäcke, Behältnisse und dergleichen
  • Elektronische Gegenstände (insbesondere Smartphones, Aufzeichnungsgeräte, Kameras, USB Sticks)
  • Medikamente (welche für die Dauer des Besuchs nicht benötigt werden)
  • Kinderwägen, große Babytaschen und dergleichen

Beim Besuch darf nichts übergeben beziehungsweise übernommen werden.

Besuch von Untersuchungshäftlingen

Zutritt: Landesgericht für Strafsachen Wien, Landesgerichtsstraße 11, 1080 Wien

Für Untersuchungshäftlinge richten sich die Besuchstage nach der zuständigen Geschäftsabteilung (Aktenzahl). Vorweg muss die Besuchsgenehmigung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. Gerichtsabteilung eingeholt werden. 

Im Foyer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ist ein Servicecenter eingerichtet. In diesem erfolgt die Anmeldung und es können Informationen eingeholt werden.

Es sind zwei Besuche pro Woche mit einer Sprechdauer von jeweils 30 Minuten möglich.

Besuchstage: Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag

Anmeldezeiten:

Montag bis Donnerstag:  07:15 - 13:30 Uhr

Nach Rücksprache sind auch folgende Ausweichtage möglich:

Freitag:  07:15 - 12:30 Uhr

Sonntag:  07:15 - 08:00 Uhr

Am 24. und 31. Dezember, sofern diese auf einen Wochentag fallen, sowie am Karfreitag jeweils von 07:15 bis 10:30 Uhr.


Besuch von Strafgefangenen

Zutritt: Landesgericht für Strafsachen Wien, Landesgerichtsstraße 11, 1080 Wien

Besucher von Strafgefangenen können sich direkt beim Besucherservice der Justizanstalt (zwei Schalter) anmelden. Das Besucherservice ist direkt an das Foyer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien angeschlossen.

Es ist ein Besuch pro Woche in der Dauer von 30 Minuten möglich.

Besuchstage: Montag bis Freitag oder Sonntag

Anmeldezeiten:

Montag bis Donnerstag:  07:15 - 13:30 Uhr

Freitag:  07:15 - 12:30 Uhr

Sonntag:  07:15 - 08:00 Uhr

Am 24. und 31. Dezember, sofern diese auf einen Wochentag fallen, sowie am Karfreitag jeweils von 07:15 bis 10:30 Uhr.


Besuch von Jugendlichen

Zutritt: Landesgericht für Strafsachen Wien, Landesgerichtsstraße 11, 1080 Wien oder Wickenburggasse 22 (Zi. 200)

Bei Untersuchungshäftlingen muss die Besuchsgenehmigung vorweg bei der zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. Gerichtsabteilung eingeholt werden. Im Foyer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ist ein Servicecenter eingerichtet, bei dem diese Informationen eingeholt werden können.

Die Buchung von Besuchsterminen ist online jederzeit unter "Jetzt Termin reservieren" möglich bzw. in 

Ausnahmefällen nach telefonischer Voranmeldung unter 01/40403-358580.

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Bei Problemen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns!

Jugendliche haben grundsätzlich zweimal pro Woche ein 30-minütiges Besuchsrecht.

Es werden maximal 2 Personen pro Insassen zugelassen.

Besuchstage: Montag bis Freitag oder Sonntag

Anmeldezeiten:

Montag bis Freitag: 07:15 - 13:30 Uhr

Sonntag: 07:15 - 08:00 Uhr

Für Sonntagsbesuche ist eine persönliche Anmeldung ausschließlich vor Ort beim Besucherservice (Eingang Landesgerichtsstraße 11, 1080 Wien) möglich.


Am 24. und 31. Dezember, sofern diese auf einen Wochentag fallen, sowie am Karfreitag jeweils von 07:15 bis 10:30 Uhr.