Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2] Zum Untermenü [3]

Pflegedienst

Der Aufgabenbereich der Pflegepersonen ist im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelt und deckt die darin angeführten Kompetenzbereiche ab. Das Aufgabengebiet umfasst pflegerische Kernkompetenzen, Tätigkeiten und Mitarbeit im Bereich der medizinischen Diagnostik und Therapie, Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam und Kompetenzen bei Notfällen.

So finden neben der Strukturierung des Tagesablaufes, ebenfalls kontinuierliche Motivation, Förderung und Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens statt. Hierfür sind eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Berufsgruppen das Um und Auf.

Die Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind im Schicht- und Wechseldienst Tag und Nacht in den Abteilungen anwesend und gewährleisten dadurch durchgehende Betreuung, Beschäftigung der Untergebrachten und stehen im Falle von psychiatrischen und somatischen Notfällen unmittelbar zur Verfügung.

Im Rahmen der Bezugspflege wird die Verantwortung und Gestaltung des Pflegeprozesses übernommen, so dass dadurch ein Recovery-orientiertes Handeln möglich ist. Dies zeichnet sich durch ressourcenorientierte Betreuung und Förderung aus, welche unter anderem durch begleitete Sozialausgänge stattfinden.