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Psychologischer Dienst

Der Psychologische Dienst ist für die klinisch-psychologische Beratung, Behandlung, Diagnostik und das forensische Risikoassessment zuständig. Die Mitarbeiter:innen des Psychologischen Dienstes verfügen über spezifisches forensisches Fachwissen. Es kommen verschiedene klinisch-psychologische Behandlungsprogramme (z.B. Soziales Kompetenztraining, Metakognitives Training, Psychoedukative Informationsgruppe) und Angebote (z.B. Progessive Muskelentspannung nach Jacobson) zur Anwendung, die sowohl im Einzelsetting als auch im Gruppensetting angeboten werden. Die Planung und Koordination des psychotherapeutischen Angebotes fällt ebenfalls in die Zuständigkeit des Psychologischen Dienstes. Von essentieller Bedeutung sind die Erstellung von gesetzes- und erlasskonformen Lockerungsprognosen sowie von Stellungnahmen zur Bedingten Entlassung.