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Zuständigkeit

Der Zuständigkeitsbereich der Justizanstalt Linz umfasst:

  • die Anhaltung von männlichen Untersuchungshäftlingen im Gerichtssprengel des Landesgerichtes Linz

  • die Anhaltung von weiblichen Untersuchungshäftlingen in den Gerichtssprengeln des Landesgerichtes Linz und des Landesgerichtes Steyr

  • den Vollzug von gerichtlichen Freiheitsstrafen bis zu 18 Monaten an weiblichen und männlichen Verurteilten (in Ausnahmefällen nach Genehmigung durch Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen auch darüber liegende Freiheitsstrafen)

  • den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen, die von Verwaltungsbehörden verhängt wurden

  • den Vollzug von Finanzstrafhaften, die von Finanzstrafbehörden verhängt wurden

Die Belagsfähigkeit der Anstalt liegt bei insgesamt 266 Haftplätzen.


Elektronisch überwachter Hausarrest

Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen können von der Justizanstalt Linz Freiheitsstrafen auch in elektronisch überwachtem Hausarrest („eüH“) , also durch Verwendung einer „elektronischen Fußfessel“ vollzogen werden. 

Anträge auf Gewährung eines elektronisch überwachten Hausarrests sind auch über  Elektronische Eingaben “ möglich.