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Geschichtliches

Infolge der Neugliederung der politischen Verwaltung bestand 1852 die Notwendigkeit ein neues  "Kreisgericht" in Korneuburg zu errichten. Die Stadtgemeinde Korneuburg stellte ein Grundstück zur Verfügung und ab 1956 konnten die neu erbauten Räumlichkeiten des Kreisgerichtes und der angebauten Hafträume etappenweise bezogen werden. Damals standen der Justizverwaltung 52 Hafträume und zwei Krankenhafträume zur Verfügung.

1973 kam es zu einem fast vollständigen Abbruch und Neubau des ursprünglichen Haftraumtraktes. Nach dem Zukauf angrenzender Grundstücke und  einer Sprengelerweiterung wurden ab dem Jahr 1992 ein vierstöckiger Zubau für Hafträume, Werkstätten und Verwaltungskanzleien sowie eine Besucherzone errichtet.  

Auf Grund der Änderung der Strafprozessordnung wurden die Aufgaben der Staatsanwaltschaft und des Landesgerichtes beträchtlich erweitert. Da die bestehende Justizanstalt zu einem verwinkelten und unüberschaubaren Flickwerk geworden war, die Anlagen und Installationen völlig veraltet und ständig reparaturbedürftig waren und die Hafträume, die Betriebe und die Freizeiteinrichtungen nicht mehr den modernen Anforderungen entsprachen, wurde der Neubau eines neuen Justizzentrums beschlossen.

Nach einer europaweiten Ausschreibung und einer dreijährigen Bauzeit übersiedelte die Justizanstalt am 6. September 2012 in das neu errichtete Gebäude.