Zuständigkeit
Die Justizanstalt Graz-Jakomini ist ein landesgerichtliches Gefangenenhaus, in welchem männliche, weibliche und jugendliche Untersuchungshäftlinge sowie Strafgefangene mit bis zu 18 Monaten Freiheitsstrafe angehalten werden. Die Belagsfähigkeit der Justizanstalt beläuft sich auf insgesamt 538 Haftplätze, davon befinden sich 70 Haftplätze in der Außenstelle Paulustorgasse.
Die Justizanstalt Graz-Jakomini verfügt auch über ein Freigängerhaus, welches sich in der Außenstelle Paulustorgasse befindet. Der Freigang stellt eine Form des gelockerten Vollzuges dar. Die dort untergebrachten Insassen haben die Möglichkeit bei anstaltsfremden Firmen ohne Bewachung arbeiten zu können. Die Eignung für diese Vollzugsform unterliegt einer strengen Überprüfung durch alle Berufsgruppen der Justizanstalt.
Elektronisch überwachter Hausarrest
Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen können von der Justizanstalt Graz-Jakomini Freiheitsstrafen auch in elektronisch überwachtem Hausarrest („eüH“) , also durch Verwendung einer „elektronischen Fußfessel“ vollzogen werden.
Anträge auf Gewährung eines elektronisch überwachten Hausarrests sind auch über „ Elektronische Eingaben “ möglich.