Landesgericht Feldkirch

Öffnungszeiten
Parteienverkehr : 08:00 bis 12:00 Uhr
Einlaufstelle : 07:30 bis 15:30, Zimmer 013
Amtstag in Arbeits- und Sozialrechtssachen : Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr (Auskunft Zi. 014 und 016) nur nach telefonischer Voranmeldung
Der Betrieb der Gerichte und Staatsanwaltschaften bleibt weiter aufrecht.
Natürlich werden aber alle notwendigen Maßnahmen eingehalten, um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Corona) zu verhindern. Deshalb gilt generell im gesamten Gerichtsbereich die Pflicht, einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen und einen Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
Trotz aufrechten Gerichtsbetriebs kann es in den nächsten Wochen dazu kommen, dass Verhandlungen auf einen späteren Termin verlegt werden müssen. Wir sind bemüht, Sie davon zeitgerecht zu informieren. Im Übrigen ist Ladungen auch weiterhin Folge zu leisten.
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Auswirkungen der Corona-Ampelschaltung auf den Justizbetrieb:
Parteienverkehr findet derzeit nur nach telefonischer Voranmeldung (außer in dringenden Fällen) statt, wobei der Zweck der Voranmeldung einzig darin besteht, Wartezeiten und damit nicht gewünschte Massenansammlungen zu vermeiden.
ACHTUNG:
Bitte beachten Sie, dass im Eingangsbereich bei allen Personen ausnahmslos Temperaturmessungen vorzunehmen sind. Es kann daher bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen. Die Sicherheitskontrolle ist angewiesen, Personen mit Erkrankungssymptomen (und Temperatur von > 37,5°) auch im Falle einer Ladung oder eines Termins den Zutritt zu verweigern.
Zur Vorbeugung der weiteren Ausbreitung der COVID-19-Infektion ist für den Amtstag eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Das Gebäude darf (außer in dringenden Fällen) nur noch auf Grund einer Ladung oder eines vereinbarten Termins betreten werden.
Wir bitten um Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass im Gerichtsgebäude Schutzmasken zu tragen sind. Diese sind - wenn vorhanden - selbst mitzubringen! Außerdem ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 bis 2 Metern einzuhalten
Wird das Nichteinhalten eines Mindestabstands oder das Nichttragen der Gesichtsmaske festgestellt, wird die betreffende Person auf die diesbezügliche Verpflichtung hingewiesen und, sollte sie dieser trotz Aufforderung nicht nachkommen, des Gebäudes verwiesen. In diesem Falle ist diejenige Person als unentschuldigt säumig anzusehen, wenn sie aufgrund der Verweisung eine zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderliche Verfahrenshandlung nicht vorgenommen hat oder einer Verpflichtung im Gericht nicht nachgekommen ist (§ 16 Abs 5 GOG).
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Schillerstraße 1
Öffentliche Verkehrsmittel
Unmittelbar vor dem Gerichtsgebäude (Haltestelle Landesgericht) befinden sich die Haltestellen der Stadtbuslinien 1, 2 und 7, der Landbuslinien 59, 60, 67, 70 und der LIEmobil-Linien 11 und 14.
Parkmöglichkeiten
befinden sich in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone vor dem Gerichtsgebäude sowie in der Reichenfeldgarage (gebührenpflichtig).
Barrierefreiheit
Zugang
Ein barrierefreier Zugang sowie ein Lift sind vorhanden.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.