Öffnungszeiten
Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: 8.00 bis 12.00 Uhr
Einlaufstelle: 7.30 bis 15.30 Uhr
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden – ähnlich wie an Flughäfen – einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Amtstag
Dienstag von 08,00 bis 12,00 Uhr, Terminvergabe unter 04227/2220-23
Erreichbarkeit
Telefon: +43 4227 2220
Fax: +43 4227 2220 10
Adresse
9170 Ferlach
Loiblstraße 6
Parkmöglichkeiten
In der Nähe des Amtsgebäudes gibt es Kurzparkzonen
Barrierefreiheit
Zugang
Eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit zum Gebäude ist beim Eingang zur Polizeiinspektion Ferlach (Treppenlift) vorhanden und beim Eingang zum Bezirksgericht gekennzeichnet.
Im Gerichtsgebäude selbst sind ein barrierefreier Verhandlungssaal sowie ein barrierefreies WC vorhanden.

Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT81 0100 0000 0547 0680
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT68 0100 0000 0547 1108
BIC: BUNDATWW