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Öffnungszeiten

1. Parteienverkehr:

Der Parteienverkehr findet in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und ausnahmslos nur nach telefonischer Anmeldung statt.

Akteneinsicht ist weiterhin nur telefonischer Voranmeldung möglich, eine Aktenübermittlung im elektronischen Weg hat dabei unbedingt Vorrang.


2. Einlaufstelle: 

Die Einlaufstelle des Bezirksgerichtes Zell am See ist in der Zeit von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet. Die Abgabe von Schriftstücken erfolgt durch Übergabe an die/den Bedienstete/n der Einlaufstelle. Zudem steht für die Abgabe von Schriftstücken der Einlaufkasten rechts neben der Eingangstür zur Verfügung, welcher mehrmals täglich geleert wird.


3. Amtstag: 

Auskünfte werden ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 05 7601 21 379 99 jeden Dienstag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr erteilt.


4. Familienberatung der Partner- und Familienberatung:

Beratung bei Familienrechts-, Obsorge-, Unterhalts- und Sozialrechtsfragen, sowie bei Beziehungs- und Partnerschaftsproblemen - Dienstag 8.30 bis 11.30 Uhr - OHNE VORANMELDUNG

Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 57 60121

Fax: +43 57 60121 37988

Adresse

5700 Zell am See

Mozartstraße 2

Öffentliche Verkehrsmittel

Anreise mit dem Postbus - Ausstiegsstelle Postplatz Zell am See etwa zwei Gehminuten vom Gerichtsgebäude entfernt


Parkmöglichkeiten

Kurzparkplätze rund um das Gerichtsgebäude (gebührenpflichtig) sowie Tiefgaragenplätze des Ferry Porsche Congress Centers (gebührenpflichtig).

Barrierefreiheit

Zugang

Für Personen mit eingeschränkter Mobilität stehen ein barrierefreier Zugang, ein Lift sowie ein WC zur Verfügung.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT61 0100 0000 0545 0961

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT18 0100 0000 0545 1056

BIC: BUNDATWW