Bezirksgericht Zell am See

Öffnungszeiten
CORONA - PANDEMIE
1. Parteienverkehr:
Der Parteienverkehr findet in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und ausnahmslos nur nach telefonischer Anmeldung statt.
Akteneinsicht ist weiterhin nur telefonischer Voranmeldung möglich, eine Aktenübermittlung im elektronischen Weg hat dabei unbedingt Vorrang.
2. Einlaufstelle:
Die Einlaufstelle des Bezirksgerichtes Zell am See ist in der Zeit von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet. Die Abgabe von Schriftstücken erfolgt durch Übergabe an die/den Bedienstete/n der Einlaufstelle. Zudem steht für die Abgabe von Schriftstücken der Einlaufkasten rechts neben der Eingangstür zur Verfügung, welcher mehrmals täglich geleert wird.
3. Amtstag:
Auskünfte werden ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 05 7601 21 379 99 jeden Dienstag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr erteilt.
4. Vorkehrungen aufgrund der Coronaviruspandemie
Im Gerichtsgebäude ist stets ein Abstand von 1 Meter nach Möglichkeit 1,5 bis 2 Meter einzuhalten.
Familienberatung der Partner- und Familienberatung:
Beratung bei Familienrechts-, Obsorge-, Unterhalts- und Sozialrechtsfragen, sowie bei Beziehungs- und Partnerschaftsproblemen - Dienstag 8.30 bis 11.30 Uhr - OHNE VORANMELDUNG
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Öffentliche Verkehrsmittel
Anreise mit dem Postbus - Ausstiegsstelle Postplatz Zell am See etwa zwei Gehminuten vom Gerichtsgebäude entfernt
Parkmöglichkeiten
Kurzparkplätze rund um das Gerichtsgebäude (gebührenpflichtig) sowie Tiefgaragenplätze des Ferry Porsche Congress Centers (gebührenpflichtig).
Barrierefreiheit
Zugang
Für Personen mit eingeschränkter Mobilität stehen ein barrierefreier Zugang, ein Lift sowie ein WC zur Verfügung.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch