Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2]

Bezirksgericht Zell am See

Bezirksgericht<br>Zell am See

Öffnungszeiten

CORONA - PANDEMIE

Informationen zum Gerichtsbetrieb, insbesondere auch zu den bei Gericht geltenden Corona-Maßnahmen, finden Sie  nachfolgend, in der Navigationsleiste "Covid-19" (ob links) und in der Hausordnung.


1. Parteienverkehr:

Der Parteienverkehr findet in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und ausnahmslos nur nach telefonischer Anmeldung statt.

Akteneinsicht ist weiterhin nur telefonischer Voranmeldung möglich, eine Aktenübermittlung im elektronischen Weg hat dabei unbedingt Vorrang.


2. Einlaufstelle: 

Die Einlaufstelle des Bezirksgerichtes Zell am See ist in der Zeit von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet. Die Abgabe von Schriftstücken erfolgt durch Übergabe an die/den Bedienstete/n der Einlaufstelle. Zudem steht für die Abgabe von Schriftstücken der Einlaufkasten rechts neben der Eingangstür zur Verfügung, welcher mehrmals täglich geleert wird.


3. Amtstag: 

Auskünfte werden ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 05 7601 21 379 99 jeden Dienstag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr erteilt.


4. Vorkehrungen aufgrund der Coronaviruspandemie

Zutritt und Aufenthalt im parteienöffentlichen Bereich sind grundsätzlich nur mit jenem Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmittel verwendet werden muss (im Folgenden: GSÖ) zulässig, es sei denn es herrscht kein oder stark reduzierter Parteienverkehr. Die Pflicht zum Tragen eines Gesichtsschutzes im Gerichtsgebäude wird beginnend mit 1. Juni 2022 bis auf weiteres ausgesetzt.  Der Zutritt zum 1. und 2. OG des Gerichtsgebäudes ist justizfremden Personen nicht gestattet.


Die Hände sind gründlich mit warmem Wasser und Seife zu reinigen oder an den Desinfektionsstationen zu desinfizieren. Das Händeschütteln ist zu unterlassen.

Sowohl vom Sicherheitsdienst als auch von den Rechtsprechungsorganen kann – insbesondere zur Identitätsfeststellung – das vorübergehende Ablegen des GSÖ angeordnet werden.

Im Gerichtsgebäude ist stets ein Abstand von 1 Meter nach Möglichkeit 1,5 bis 2 Meter einzuhalten.


Familienberatung der Partner- und Familienberatung:

Beratung bei Familienrechts-, Obsorge-, Unterhalts- und Sozialrechtsfragen, sowie bei Beziehungs- und Partnerschaftsproblemen - Dienstag 8.30 bis 11.30 Uhr - OHNE VORANMELDUNG


Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 57 60121
Fax: +43 57 60121 37988

Adresse

5700 Zell am See
Mozartstraße 2

Öffentliche Verkehrsmittel

Anreise mit dem Postbus - Ausstiegsstelle Postplatz Zell am See etwa zwei Gehminuten vom Gerichtsgebäude entfernt


Parkmöglichkeiten

Kurzparkplätze rund um das Gerichtsgebäude (gebührenpflichtig) sowie Tiefgaragenplätze des Ferry Porsche Congress Centers (gebührenpflichtig).

Barrierefreiheit

Zugang

Für Personen mit eingeschränkter Mobilität stehen ein barrierefreier Zugang, ein Lift sowie ein WC zur Verfügung.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Elektronische Eingaben

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.

Videokonferenz

Videokonferenzanlage vorhanden

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges

IBAN: AT61 0100 0000 0545 0961
BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch

IBAN: AT18 0100 0000 0545 1056
BIC: BUNDATWW

Dienststelle

573