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Zuständigkeit

Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig.

Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).

Der Gerichtssprengel umfasst folgende Gemeinden:

  • Bramberg am Wildkogel
  • Bruck an der Großglocknerstraße
  • Dienten am Hochkönig
  • Fusch an der Großglocknerstraße
  • Hollersbach im Pinzgau
  • Kaprun
  • Krimml
  • Lend
  • Leogang
  • Lofer
  • Maishofen
  • Maria Alm am Steinernen Meer
  • Mittersill
  • Neukirchen am Großvenediger
  • Niedernsill
  • Piesendorf
  • Rauris
  • Saalbach-Hinterglemm
  • Saalfelden am Steinernen Meer
  • St. Martin bei Lofer
  • Stuhlfelden
  • Taxenbach
  • Unken
  • Uttendorf
  • Viehhofen
  • Wald im Pinzgau
  • Weißbach bei Lofer
  • Zell am See