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BEZIRKSGERICHT ZELL AM SEE - Geschichte

Bis zum Jahre 1860 unterstand die Gerichtsbarkeit im Bereich des Mittelpinzgaues um Zell am See den jeweiligen Pflegern am Pflegamt bei der Bezirkshauptmannschaft Zell am See am Stadtplatz. Im Jahre 1860 erfolgte die Aufteilung der Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft in den Justizbereich (Bezirksgericht), den Finanzbereich (Finanzamt) und in den Bereich der Allgemeinen Verwaltung (Bezirkshauptmannschaft) jeweils in Zell am See. Das erste selbständige Bezirksgericht wurde in den Räumen des Schlosses Rosenberg (heutige Stadtgemeinde Zell am See) eingerichtet, und blieb dort bis zum Jahre 1908.

In diesem Jahre wurde das neue Amtsgebäude, bestehend aus einem Hauptgebäude und einem Nebengebäude (Gefangenenhaus), in ärarischem Stil erbaut, fertiggestellt.

Mit 1.1.2003 wurde der Sprengel des Bezirksgerichtes Zell am See einerseits um die Gemeinden des ehemaligen Bezirksgerichtes Taxenbach Lend, Rauris, Taxenbach erweitert und andererseits um die dem Bezirksgericht Saalfelden zugeschlagenen Gemeinden Maishofen, Saalbach-Hinterglemm und Viehhofen verkleinert.

Mit 1.1.2005 wurde das Bezirksgericht Mittersill aufgelassen und dessen Gemeinden Niedernsill, Uttendorf, Stuhlfelden, Mittersill, Hollersbach, Bramberg, Neukirchen und Krimml in die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Zell am See übertragen.

Mit 1.7.2017 wurde das Bezirksgericht Saalfelden aufgelassen und dessen Gemeinden Maishofen, Viehhofen, Saalbach, Hinterglemm, Saalfelden, Leogang, Maria Alm, Weißbach, St. Martin, Lofer, Unken und Dienten-Dientbach in die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Zell am See übertragen.