Öffnungszeiten
1. Amtsstunden:
07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
2. Parteienverkehr:
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Der Parteienverkehr hat möglichst im Erdgeschoß, allenfalls im Beratungszimmer oder den Verhandlungssälen abgewickelt zu werden.
Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Es ist tunlichst vom Einlaufbriefkasten Gebrauch zu machen. Bitte führen Sie auf der Eingabe jedenfalls Telefonnummer und/oder e-mail Adresse an. Der Einlaufkasten wird regelmäßig, täglich jedenfalls viermal, zuletzt um 15:30 Uhr, entleert, sodass sämtliche Stücke, insbesondere Rechtsmittel rechtzeitig eingebracht werden können. Der Postweg ist zudem jedenfalls möglich. Die Einbringung über den Einlaufkasten wahrt jedenfalls alle Fristen,
sofern der rechtzeitige Einwurf erfolgt. Für den Fall eines Einwurfes nach 15:30 Uhr gilt die Eingabe mit dem darauffolgenden Tag als eingebracht.
5. Amtstag: Der Amtstag findet ausschließlich nur nach Voranmeldung grundsätzlich jeweils am Dienstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt. Zum Erhalt eines Termins für den
Amtstag ist eine Anmeldung notwendig, welche unter der Telefonnummer: 05 760121-37730 vereinbart werden kann.
6. Die Familienberatung findet jeweils am Dienstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr im Beratungszimmer statt.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird eine Anmeldung empfohlen, welche bereits vorab unter der Telefonnummer: +43 (0)664-99409439 oder am Dienstag in der Zeit von 09:00 Uhr bis
11:00 Uhr unter der Telefonnummer: +43 (0)57 60121- 37782 vereinbart werden kann.
7. Auf die Hausordnung vom 04.08.2023 wird hingewiesen.
Amtstag
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Erreichbarkeit
Telefon: +43 57 60121
Fax: +43 57 60121 37788
Adresse
5580 Tamsweg
Gartengasse 1
Parkmöglichkeiten
auf öffentlichen Parkplätzen der GemeindeBarrierefreiheit
Zugang
ins Erdgeschoß möglich (Einlaufstelle, Grundbuch, Verhandlungssaal)
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT20 0100 0000 0545 0923
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT84 0100 0000 0545 1032
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