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Öffnungszeiten

Amtsstunden:

Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr


Parteienverkehr:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung unter +43 3452 82835-31


Telefonischer Parteienverkehr:

Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr


Einlaufstelle:

Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr


Servicecenter:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Protokollaranträge werden ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung unter +43 3452 82835-31 aufgenommen.


(Achtung: Neuanträge und Eingaben zu laufenden Verfahren sind aufgrund der geltenden Verfahrensvorschriften per Mail nicht erlaubt)


Akteneinsicht:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung unter +43 3452 82835


Gebäudeöffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

 

Amtstag

Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr - Terminvergabe unter +43 3452 82835 31

Erreichbarkeit

Telefon: +43 3452 82835

Fax: +43 3452 82835 57

Adresse

8430 Leibnitz

Kadagasse 8

Parkmöglichkeiten

In den Nebenstraßen sowie in der Tiefgarage gegenüber möglich.

Barrierefreiheit

Zugang

Der barrierefreie Zugang befindet sich auf der Rückseite des Amtsgebäudes. Weiters sind ein Lift und ein barrierefreies WC vorhanden.

Eingangskontrolle

Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen unterzogen. Sollte es aufgrund dessen zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

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Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT66 0100 0000 0547 0271

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT44 0100 0000 0547 0958

BIC: BUNDATWW