Öffnungszeiten
Amtsstunden:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung unter +43 3452 82835-31
Telefonischer Parteienverkehr:
Montag, Mittwoch, Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Servicecenter:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Protokollaranträge werden ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung unter +43 3452 82835-31 aufgenommen.
(Achtung: Neuanträge und Eingaben zu laufenden Verfahren sind aufgrund der geltenden Verfahrensvorschriften per Mail nicht erlaubt)
Akteneinsicht:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung unter +43 3452 82835
Gebäudeöffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr - Terminvergabe unter +43 3452 82835 31
Terminvergabe ausschließlich am Dienstag von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie am Donnerstag von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr unter +43 3452 82835 56Kontakt und Anreise
Telefon: +43 3452 82835
Fax: +43 3452 82835 57
Adresse
8430 Leibnitz
Kadagasse 8
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Parkmöglichkeiten
In den Nebenstraßen sowie in der Tiefgarage gegenüber möglich.
Barrierefreiheit
Zugang
Der barrierefreie Zugang befindet sich auf der Rückseite des Amtsgebäudes. Weiters sind ein Lift und ein barrierefreies WC vorhanden.
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen unterzogen. Sollte es aufgrund dessen zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT66 0100 0000 0547 0271
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT44 0100 0000 0547 0958
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