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Öffnungszeiten

Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.


Parteienverkehr:

Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung (außer in dringenden Fällen)


Einlaufstelle: 

Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr, wobei am Dienstag ab 13.00 Uhr, Mittwoch ab 12.00 Uhr sowie am Freitag ab 13.30 Uhr die Türglocke mit Gegensprechanlage links neben dem Eingang zu bedienen ist. 

Zusätzlich steht ein Einlaufkasten rechts neben dem Eingang des Gerichtes zur Verfügung. Der Inhalt des Einlaufkastens wird von Montag bis Freitag ausschließlich um 08.00 Uhr und um 15.30 Uhr ausgehoben. Hier eingeworfene Eingaben gelten erst nach Aushebung als bei Gericht eingelangt. 


Amtstag:

Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und nur nach vorheriger persönlicher oder telefonischer Voranmeldung (außer in dringenden Fällen).


Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr


Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:

Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.



Amtstag

Dienstag von 8.00 bis 12.00

Erreichbarkeit

Telefon: 0043 2243 37582 0

Fax: 0043 2243 37582 35

Adresse

3400 Klosterneuburg

Tauchnergasse 3

Öffentliche Verkehrsmittel

Franz-Josefs-Bahn, Schnellbahn S40, Autobusse.

Das Gerichtsgebäude ist ca fünfzehn Gehminuten vom Bahnhof entfernt, Bushaltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe.

Parkmöglichkeiten

Parkplätze  sind in der Kurzparkzone  vorhanden.

Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT40 0100 0000 0546 0748

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT32 0100 0000 0546 1668

BIC: BUNDATWW