Bezirksgericht Klosterneuburg

Öffnungszeiten
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung (außer in dringenden Fällen)
Amtstag:
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und nur nach vorheriger persönlicher oder telefonischer Voranmeldung (außer in dringenden Fällen).
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:
Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Öffentliche Verkehrsmittel
Franz-Josefs-Bahn, Schnellbahn S40, Autobusse.
Das Gerichtsgebäude ist ca fünfzehn Gehminuten vom Bahnhof entfernt, Bushaltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Parkmöglichkeiten
Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch