Öffnungszeiten
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung (außer in dringenden Fällen)
Jeden Dienstag zwischen 9:00
- 11:00 besteht am Bezirksgericht Klosterneuburg die Möglichkeit zur familienrechtlichen
Beratung durch die vor Ort eingerichtete Familienberatungsstelle
Klosterneuburg (sowohl juristische als auch psychosoziale
Beratung ohne Voranmeldung möglich).
Einlaufstelle:
Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr, wobei am Dienstag ab 13.00 Uhr, Mittwoch ab 12.00 Uhr sowie am Freitag ab 13.30 Uhr die Türglocke mit Gegensprechanlage links neben dem Eingang zu bedienen ist.
Zusätzlich steht ein Einlaufkasten rechts neben dem Eingang des Gerichtes zur Verfügung. Der Inhalt des Einlaufkastens wird von Montag bis Freitag ausschließlich um 08.00 Uhr und um 15.30 Uhr ausgehoben. Hier eingeworfene Eingaben gelten erst nach Aushebung als bei Gericht eingelangt.
Amtstag:
Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und nur nach vorheriger persönlicher oder telefonischer Voranmeldung (außer in dringenden Fällen).
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:
Termine für die kostenlose erste anwaltliche Rechtsauskunft können unter dem Link https://raknoe.at/eaa-termine/ abgerufen werden.
Amtstag
Dienstag von 8.00 bis 12.00
Kontakt und Anreise
Telefon: 0043 2243 37582 0
Fax: 0043 2243 37582 35
Adresse
3400 Klosterneuburg
Tauchnergasse 3
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Öffentliche Verkehrsmittel
Franz-Josefs-Bahn, Schnellbahn S40, Autobusse.
Das Gerichtsgebäude ist ca fünfzehn Gehminuten vom Bahnhof entfernt, Bushaltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Parkmöglichkeiten
Parkplätze sind in der Kurzparkzone vorhanden.Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT40 0100 0000 0546 0748
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT32 0100 0000 0546 1668
BIC: BUNDATWW