Verhandlung am 14. Oktober: Zwei Chirurgen wird Körperverletzung im Operationssaal vorgeworfen
Laut der Anklage sollen die beiden Neurochirurgen einem damals zwölfjährigen Mädchen erlaubt haben, bei einer Operation am 13. Jänner 2024 in der Grazer Universitätsklinik für Neurochirurgie aktiv mitzuwirken. Bei dem Mädchen handelt es sich um die Tochter einer der Angeklagten. Sie soll mit einem Operationsbohrgerät selbstständig ein Loch in die zuvor bereits freigelegte Schädeldecke eines Patienten gebohrt haben. Den beiden Angeklagten wird das Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB in der Begehungsform der Beitragstäterschaft nach § 12 dritter Fall StGB zur Last gelegt.
Die Verhandlung findet am 14. Oktober ab neun Uhr im Saal G/F des Bezirksgerichts Graz-Ost statt.
Akkreditierung für Medienvertreter:innen
Dieses Verfahren wird von großem öffentlichen bzw. medialen Interesse begleitet. Um Ihnen die Berichterstattung zu erleichtern, werden im Verhandlungssaal 20 Sitzplätze für Medien reserviert (max. zwei Sitzplätze pro Medium).
Daher werden sämtliche Medienvertreter:innen, die bei dieser Hauptverhandlung anwesend sein wollen, ersucht, sich bis spätestens Dienstag, dem 7. Oktober, per E-Mail an medienstelle.BGGraz-Ost@justiz.gv.at zu akkreditieren (Wir bitten um Verständnis, dass telefonische Akkreditierungen nicht angenommen werden können.)
Bitte geben Sie bei der Anmeldung den Namen Ihres Mediums und die Anzahl der Mitarbeiter:innen an, die einen Sitzplatz benötigen (max. zwei Sitzplätze pro Medium).
Sobald das angeführte Kontingent (20 Sitzplätze für Medienvertreter:innen) erreicht ist, senden wir per E-Mail eine Liste mit den akkreditierten Medien aus. Diese Liste wird am Tag der Verhandlung vor dem Verhandlungssaal ausgehängt und die angeführten Sitzplätze werden mit „Reserviert für Medien“ gekennzeichnet sein.
Die verbleibenden Sitzplätze im Verhandlungsaal stehen Zuhörern zur Verfügung. Voraussetzung für den Zutritt sind eine bei der Sicherheitskontrolle abzuholende Platzkarte. Nicht akkreditierte Journalisten werden wie Zuhörer behandelt.
Film- und Fotoaufnahmen
Im gesamten Haus besteht entsprechend Punkt C.4. der Hausordnung für das Amtsgebäude des Bezirksgerichtes Graz-Ost ein Verbot von Fernseh-, Hörfunk, Film- und Fotoaufnahmen. Eine Pool-Lösung für Foto- und Filmaufnahmen nach Punkt XI.4. des Medienerlasses des Bundesministeriums für Justiz ist angedacht. Darüber wird noch gesondert informiert werden.
Die Ausübung der Sitzungspolizei im Verhandlungssaal während der Verhandlung obliegt dem jeweiligen Vorsitzenden. Darunter fallen auch ein Verbot von Live-Tickern und ein Verbot der Verwendung von elektronischen Geräten. Diesbezüglich wird auf § 22 MedienG sowie auf § 228 Abs 4 StPO verwiesen. Die Mitnahme von elektronischen Geräten bei akkreditierten Journalisten ist gestattet, nicht jedoch deren Verwendung während der Hauptverhandlung.