Bezirksgericht Graz-Ost

Öffnungszeiten
Amtsstunden:
Montag bis Freitag 7.30 - 15.30 Uhr
Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden. Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Eine telefonische Voranmeldung über das Servicecenter ist erforderlich.
Telefonische Anfragen nach 12.00 Uhr können nur dienstags und donnerstags behandelt werden.
Justiz-Servicecenter:
Montag bis Freitag 08.00 - 15.30 Uhr
Das Justiz-Servicecenter ist die erste Anlaufstelle für Auskünfte und einfache Anliegen. Sie können das Justiz-Servicecenter telefonisch erreichen oder persönlich aufsuchen. Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, wird jedenfalls eine telefonische Voranmeldung empfohlen. Tel. Nr. 0316/8074-4444
VertretungsNetz Sachwalterschaft:
Dienstag 9.00 - 11.00 Uhr
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten gibt es in den Kurzparkzonen rund um das Gebäude sowie in den umliegenden Tiefgaragen (Tiefgarage Andreas-Hofer-Platz, Tiefgarage Augartenhotel, Tiefgarage Kunsthaus, Citygarage Weitzer).
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Buslinien der Grazer Verkehrsbetriebe 30, 31, 32, 33, 34, 35, 39, 40, 67 bis Haltestelle Wielandgasse, oder Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5, 6, 7, 13, 26 bis Haltestelle Jakominiplatz (Fußweg ca. 5 Minuten).
Barrierefreiheit
Zugang
Das gesamte Gerichtsgebäude ist barrierefrei zugänglich.
Der barrierefreie Zugang zum Gerichtsgebäude erfolgt beim Haupteingang. Für ein selbstständiges Betreten des Gebäudes weisen taktile Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder am Gehsteig zum Haupteingang hin. Dort befindet sich rechts ein Taster, der den Hauptzugang automatisch öffnet. Mittels Hebebühne wird das höher gelegene Erdgeschoß erreicht, von dem aus alle Stockwerke mit einem Lift barrierefrei erreichbar sind. Für Hörgeräteträger befindet sich im Verhandlungssaal A (Zimmer Nr. 16/EG) eine Induktionsschleife.
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch