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Bezirksgericht Graz-Ost

Bezirksgericht Graz-Ost

Öffnungszeiten

Amtsstunden:
Montag bis Freitag 7.30 - 15.30 Uhr

Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden. Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.

Parteienverkehr:
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr 
Eine telefonische Voranmeldung über das Servicecenter ist erforderlich. 

Telefonische Anfragen nach 12.00 Uhr können nur dienstags und donnerstags behandelt werden.

Justiz-Servicecenter:
Montag bis Freitag 08.00 - 15.30 Uhr 

Das Justiz-Servicecenter ist die erste Anlaufstelle für Auskünfte und einfache Anliegen. Sie können das Justiz-Servicecenter telefonisch erreichen oder persönlich aufsuchen. Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, wird jedenfalls eine telefonische Voranmeldung empfohlen. Tel. Nr. 0316/8074-4444

VertretungsNetz Sachwalterschaft:
Dienstag 9.00 - 11.00 Uhr 

Amtstag

Dienstag 8.00-12.00 Uhr, Terminvergabe unter 0316/8074-4444

Erreichbarkeit

Telefon: +43 316 8074
Fax: +43 316 8074 4600

Adresse

8010 Graz
Radetzkystraße 27

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten gibt es in den Kurzparkzonen rund um das Gebäude sowie in den umliegenden Tiefgaragen (Tiefgarage Andreas-Hofer-Platz, Tiefgarage Augartenhotel, Tiefgarage Kunsthaus, Citygarage Weitzer).

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Buslinien der Grazer Verkehrsbetriebe 30, 31, 32, 33, 34, 35, 39, 40, 67 bis Haltestelle Wielandgasse, oder Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5, 6, 7, 13, 26 bis Haltestelle Jakominiplatz (Fußweg ca. 5 Minuten).

Barrierefreiheit

Zugang

Das gesamte Gerichtsgebäude ist barrierefrei zugänglich.

Der barrierefreie Zugang zum Gerichtsgebäude erfolgt beim Haupteingang. Für ein selbstständiges Betreten des Gebäudes weisen taktile Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder am Gehsteig zum Haupteingang hin. Dort befindet sich rechts ein Taster, der den Hauptzugang automatisch öffnet. Mittels Hebebühne wird das höher gelegene Erdgeschoß erreicht, von dem aus alle Stockwerke mit einem Lift barrierefrei erreichbar sind. Für Hörgeräteträger befindet sich im Verhandlungssaal A (Zimmer Nr. 16/EG) eine Induktionsschleife.


Eingangskontrolle

Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Elektronische Eingaben

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.

Videokonferenz

Videokonferenzanlage vorhanden

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges

IBAN: AT54 0100 0000 0547 0099
BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch

IBAN: AT79 0100 0000 0547 0910
BIC: BUNDATWW