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Beschädigter Klettersteig auf dem Hochschwab: Verhandlung am 22. Oktober

Der Angeklagte soll einen Klettersteig beschädigt und dabei auch einen Diebstahl begangen haben. Die Verhandlung ist für den 22. Oktober im Verhandlungssaal I angesetzt. Medienvertreter:innen werden gebeten, sich vorab anzumelden.
Laut der Anklage soll ein Mann am 12. März des Vorjahres auf dem Hochschwab eine Kletterroute beschädigt haben. Er soll zahlreiche Laschen zum Aufhängen von Karabinersicherungen abgeschraubt und gestohlen haben. Zudem soll er Bohrhaken mit einem Winkelschleifer abgesägt haben. Dem Angeklagten werden die Vergehen des Diebstahls und der Sachbeschädigung zur Last gelegt. Er ist geständig. Anberaumt ist die Verhandlung für den 22. Oktober ab 12.15 Uhr im Verhandlungssaal I des Bezirksgerichts Bruck an der Mur.

Aufgrund mehrerer Anfragen darf in diesem Zusammenhang festgehalten werden, dass Herbert Kickl an diesem Verfahren nicht beteiligt ist und daher vor Gericht auch nicht aussagen wird. Aussagen wird lediglich der Angeklagte. Zeugen sind keine geladen. 

Anmeldung für die Verhandlung

Dieses Verfahren wird von großem öffentlichen bzw. medialen Interesse begleitet. Medienvertreter:innen werden gebeten, sich für den Besuch der Verhandlung anzumelden. Schicken Sie dazu bitte ein E-Mail mit der Angabe Ihres Mediums an lgleoben.verfahrensmanager@justiz.gv.at (Wir bitten um Verständnis, dass telefonische Akkreditierungen nicht angenommen werden können.)

Bitte beachten Sie, dass nur ein Sitzplatz pro Medium gewährt wird. Fotograf:innen und Kameraleute erhalten keine Sitzplätze – eine Anmeldung ist daher nicht erforderlich. 

Die Anmeldefrist endet am 15. Oktober um 12 Uhr oder wenn das vorhandene Kontingent an Sitzplätzen erreicht wurde. 
Die interessierte Öffentlichkeit wird darauf hingewiesen, dass es nur ein begrenztes Kontingent an Sitzplätzen gibt. Diese werden am Tag der Verhandlung an die interessierten Personen beim Eingang des Gerichtes vergeben.