Zuständigkeit
Das Arbeits- und Sozialgericht Wien ist zur Entscheidung in arbeits- und sozialgerichtlichen Fällen berufen.
Unter den Begriff „Arbeitsrechtssachen“ fallen einerseits die Individualarbeitsrechtssachen und andererseits die betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten.
Zu den Arbeitsrechtssachen zählen beispielsweise Rechtsstreitigkeiten
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder mit dessen Anbahnung;
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und Mitgliedern der Organe der Arbeitnehmerschaft im Zusammenhang mit deren Organtätigkeit sowie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und dem Betriebsratsfonds, soweit diese Ansprüche nicht betriebsverfassungsrechtlicher Natur sind;
zwischen Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der gemeinsamen Arbeit;
über Betriebspensionsansprüche gegenüber rechtlich selbständigen Pensionseinrichtungen und über Abfertigungsansprüche gegenüber der Mitarbeitervorsorgekasse.
Zu den betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten gehören etwa
Streitigkeiten über Inhalt und Umfang der Mitwirkungsrechte der Belegschaft und deren Ausübung durch ihre Organe,
Streitigkeiten über das Vorliegen eines Betriebes und
Streitigkeiten über die Gültigkeit einer Betriebsratswahl.
Zu den Sozialrechtssachen zählen beispielsweise
Streitigkeiten über Versicherungs- oder Pflegegeldleistungen;
Rechtsstreitigkeiten über den Bestand von Versicherungszeiten der Pensionsversicherung;
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt oder einen Vorschuss darauf nach dem Insolvenz- Entgeltsicherungsgesetz.
In örtlicher Hinsicht umfasst die Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien das Bundesland Wien.