Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2] Zum Untermenü [3]

Zuständigkeit

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien ist zur Entscheidung in arbeits- und sozialgerichtlichen Fällen berufen.

Unter den Begriff „Arbeitsrechtssachen“ fallen einerseits die Individualarbeitsrechtssachen und andererseits die betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten.

Zu den Arbeitsrechtssachen zählen beispielsweise Rechtsstreitigkeiten

  • zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder mit dessen Anbahnung;

  • zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und Mitgliedern der Organe der Arbeitnehmerschaft im Zusammenhang mit deren Organtätigkeit sowie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und dem Betriebsratsfonds, soweit diese Ansprüche nicht betriebsverfassungsrechtlicher Natur sind;

  • zwischen Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der gemeinsamen Arbeit;

  • über Betriebspensionsansprüche gegenüber rechtlich selbständigen Pensionseinrichtungen und über Abfertigungsansprüche gegenüber der Mitarbeitervorsorgekasse.

Zu den betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten gehören etwa

  • Streitigkeiten über Inhalt und Umfang der Mitwirkungsrechte der Belegschaft und deren Ausübung durch ihre Organe,

  • Streitigkeiten über das Vorliegen eines Betriebes und

  • Streitigkeiten über die Gültigkeit einer Betriebsratswahl.

Zu den Sozialrechtssachen zählen beispielsweise

  • Streitigkeiten über Versicherungs- oder Pflegegeldleistungen;

  • Rechtsstreitigkeiten über den Bestand von Versicherungszeiten der Pensionsversicherung;

  • Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt oder einen Vorschuss darauf nach dem Insolvenz- Entgeltsicherungsgesetz.

In örtlicher Hinsicht umfasst die Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien das Bundesland Wien.