Arbeits- und Sozialgericht Wien

Öffnungszeiten
Information des BMJ zum Gerichtsbetrieb während des aktuellen Lockdowns
Der Betrieb der Gerichte und Staatsanwaltschaften bleibt weiter aufrecht.
Natürlich werden aber alle notwendigen Maßnahmen eingehalten, um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus (Corona) zu verhindern. Deshalb gilt generell im gesamten Gerichtsbereich die Pflicht, einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen und einen Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
Trotz aufrechten Gerichtsbetriebs kann es in den nächsten Wochen dazu kommen, dass Verhandlungen auf einen späteren Termin verlegt werden müssen. Wir sind bemüht, Sie davon zeitgerecht zu informieren. Im Übrigen ist Ladungen auch weiterhin Folge zu leisten.
Der Parteienverkehr erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.
COVID-19 – Vorläufige Maßnahmen
Das Gebäude bis auf weiteres nur auf Grund einer gerichtlichen Ladung oder eines vereinbarten Termins oder zur Vorsprache beim Service-Center betreten werden.
Weisen Personen Symptome einer Covid-19-Infektion auf, wird auch mit Ladung kein Einlass gewährt! Bei der Eingangskontrolle wird die Körpertemperatur gemessen.
Der Parteienverkehr findet primär telefonisch (01/40127/DW 305231 oder 305232) und über Formulare statt.
Termine werden (auch am Amtstag und Lehrlingsbelehrungen am Amtstag) nur gegen telefonische Anmeldung ausschließlich in dringenden Angelegenheiten vergeben.
Machen Sie von den auf der Unterseite "Formulare" Formulare zur Verfügung gestellten Download-Formularen für Klageerhebungen gegen Bescheide über Pensionen, Pflegegeld, Leistungen aus der Krankenversicherung (samt Kinderbetreuungsgeld etc.), Unfallversicherung sowie Klageerhebung gegen Kündigungen und Entlassungen Gebrauch.
Wenn Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie das Formular auch handschriftlich abschreiben.
Schicken Sie diese Eingaben wie unten erklärt (Eingaben) an das Gericht.
Eingaben sind
1) vordringlich im elektronischen Rechtsverkehr einzubringen (siehe Hinweis "Elektronische Eingaben" weiter unten,
der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail ist nicht wirksam möglich)
2) per Fax oder
3) postalisch an das Gericht zu schicken
4) in den Briefkasten links vor der Eingangstüre des Gerichts einzuwerfen oder beim Servicecenter einzubringen.
Danke für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis!
Einlaufstelle: Montag bis Freitag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Servicecenter Öffnungszeiten: 07.30 bis 12:00 Uhr
Formulare für die Klagseinbringung werden auch vom Service-Center zu den genannten Öffnungszeiten ausgefolgt.
Die Anfertigung von Kopien der Klage, von Befunden oder Bescheiden ist aus Kapazitätsgründen ausschließlich am Amtstag (Dienstag) möglich.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Althanstraße 39-45
Öffentliche Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahn D: Althanstraße
Straßenbahn 5, 33: Franz-Josefs-Bahnhof
U4: Friedensbrücke, Spittelau
U6: Spittelau
Parkmöglichkeiten
In der Umgebung des Gerichtsgebäudes besteht eine gebührenpflichtige Kurzparkzone (9.00 bis 22.00 Uhr, Parkdauer von zwei Stunden).
Direkt vor dem Gerichtsgebäude sind 3 Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität vorhanden.
Barrierefreiheit
Zugang
Das Gericht ist barrierefrei. Direkt vor dem Gerichtsgebäude sind 3 Parkplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität vorhanden.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.