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Rechtsgrundlagen

Am 30. November 2010 hat der Nationalrat das Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp), beschlossen, mit welchem ua. mit 1. September 2011 am Sitz der Oberstaatsanwaltschaft Wien für das gesamte Bundesgebiet unter der Bezeichnung „Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption“ (WKStA) eine zentrale Staatsanwaltschaft eingerichtet wird. 

Das Bundesgesetz ist am 23. Dezember 2010 als BGBl. I Nr. 108/2010 kundgemacht worden.

Mit dem Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 geändert wurde, BGBl. I Nr. 67/2011, erfolgten weitere Änderungen in der StPO, um den Zuständigkeitsübergang auf die WKStA bis 1. September 2012 zu mildern. Damit wurde ermöglicht, die neuen Strukturen der WKStA (personell, sachlich sowie Ausbildungsstandards) unter noch nicht vollständiger Auslastung aufzubauen. Demnach wurden der WKStA mit 1. September 2011 die Kernkompetenzen, d.h. Wirtschaftsdelikte mit besonders hohem Schaden (§ 20a Abs. 1 Z 1 StPO), Korruptionsdelikte (§ 20a Abs. 1 Z 5 StPO) und „Bilanzfälschungsdelikte“ solcher Unternehmen, die über ein Stammkapital von zumindest 5 000 000 Euro oder über mehr als 2000 Beschäftigte verfügen (§ 20a Abs. 1 Z 6 StPO), zugewiesen. Die Vollzuständigkeit erreichte die WKStA mit 1. September 2012.

Letzte rechtliche Anpassungen erfolgten durch das Korruptionsstrafrechts-Änderungsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 61/2012, das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2013, BGBl. I Nr. 195/2013 und das Strafrechtsänderungsgesetz 2015, BGBl. I Nr. 112/2015.