Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2]

Causa Demox/Ministeriumsumfragen: Einstellung

  • Einstellung des Ermittlungsverfahrens auf Basis der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien zur Bewilligung der Hausdurchsuchung durch das Landesgericht für Strafsachen Wien

Presseinformation, 3. April 2025

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft informiert über den Verfahrensstand in der Causa Demox (siehe auch Presseinformation Causa DEMOX/Ministeriumsumfragen 08/2023):

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte und unbekannte Täter wegen des Vorwurfs der Untreue (§ 153 StGB), des schweren Betrugs (§§ 146 f StGB) sowie der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB) ein.

Als Folge der im Verfahren ergangenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Wien vom Juni des Vorjahres dürfen die im Zuge der Hausdurchsuchungen sichergestellten Beweismittel nicht zum Nachteil der Beschuldigten verwendet werden. Damit war ein gerichtlich strafbares Verhalten nicht nachweisbar. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nahm die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien über die vom Landesgericht Wien bewilligte Hausdurchsuchung bei Meinungsforschern zur Kenntnis und prüfte wie in solchen Fällen üblich das weitere Vorgehen (siehe dazu auch: Presseinformation Causa Demox/Ministeriumsumfragen: Verfahrensstand nach OLG-Entscheidung).

Nachdem unter Zugrundelegung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wiens keine weiteren aussichtsreichen und zweckmäßigen Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, war das Verfahren nach eingehender Prüfung einzustellen. Die Einstellungen erfolgten nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Bundesministerium für Justiz nach Befassung des Weisungsrates. Die Causa ist damit abgeschlossen.

Ursprüngliche Prüfung der eingebrachten Anzeige auf Basis von Informationen
aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Das Verfahren hatte mit einer Anzeige an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft begonnen, die Informationen aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss enthielt. Diese musste gemäß den gesetzlichen Vorgaben behandelt werden. Die übermittelten Unterlagen mit tausenden Seiten Anhang aus dem U-Ausschuss waren lange und eingehend geprüft und seitens der Staatsanwaltschaft war ein entsprechender Anfangsverdacht bejaht worden: Für die Staatsanwaltschaft hatte sich daraus der Verdacht ergeben, dass im Namen von drei Bundesministerien Umfragen beauftragt worden waren, für die keine oder nur teilweise sachliche Notwendigkeit bestanden hätte. Gleichzeitig hatten die Umfragen auch ministeriumsfremde Fragen zum Inhalt, die zumindest zum Teil anderen Zwecken gedient haben dürften. Damit wäre der „Grundsatz der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ der staatlichen Verwaltung verletzt gewesen und dem Bund mit ihrer Bezahlung ein finanzieller Schaden entstanden.

Die entsprechenden Anhaltspunkte waren auf 27 Seiten begründet und dem Landesgericht Wien übermittelt worden, das der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt war und eine Hausdurchsuchung bewilligt hatte. In Verfahren wie dem vorliegenden sind aus ermittlungstaktischen Gründen keine alternativen Schritte möglich ohne gleichzeitig etwaige Beweismittel zu gefährden.

Rückfragen & Kontakt

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
Medienstelle
+43 676 8989 23115
medienstelle.wksta@justiz.gv.at
www.justiz.gv.at/wksta