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Causa Internationaler Biathlonverband (IBU)

Presseinformation, 12.04.2023 

1. Zu der am 12. April 2023 durchgeführten Hausdurchsuchung bzw den
Sicherstellungen aufgrund neuer Verdachtsmomente

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat aufgrund neuer Verdachtsmomente im
Zusammenhang mit Vorwürfen gegen ehemalige Funktionäre des Internationalen
Biathlonverbandes Ermittlungen gegen einen Beschuldigten ausgedehnt und gegen drei
Beschuldigte, darunter ein Verband, neu eingeleitet. Insgesamt wird das Verfahren aktuell
gegen drei natürliche Personen und einen Verband geführt. Das Verfahren gegen einen
weiteren Beschuldigten wurde an Norwegen übertragen.

Nach der Verdachtslage sollen die Beschuldigen die Verbrechen der Untreue gemäß § 153
Abs 1 und 3 zweiter Fall StGB und der Geschenkannahme (und Bestechung) von
Bediensteten oder Beauftragten nach § 309 Abs 1 bzw Abs 2 und Abs 3 zweiter Fall StGB,
teilweise das Vergehen nach § 28 Abs 1 Z 1 und 2 Anti-Doping-Bundesgesetz 2021 und des
schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1a StGB, teils in unterschiedlichen
Beteiligungsformen, begangen haben.

Im Zuge dieser Ermittlungen fand am 12. April 2023 eine Hausdurchsuchung samt
Sicherstellungen statt. Die Ermittlungsanordnung zu der Hausdurchsuchung wurde nach
gerichtlicher Bewilligung und Information an die Fachaufsicht vom Bundeskriminalamt
durchgeführt, wobei ein Oberstaatsanwalt der WKStA die Amtshandlung leitete.
Im weiteren Verfahren werden die im Zuge der Ermittlungsmaßnahmen sichergestellten
Beweismittel gesichtet und ausgewertet und weitere darauf fokussierte Ermittlungen
durchgeführt.

Hintergrund der neuen Ermittlungen ist insbesondere der Verdacht, dass Bestechungsgelder
und sonstige geldwerte Vorteile versprochen und angenommen worden sein sollen, dies im
Zusammenhang mit pflichtwidrigen – weil für den Internationalen Biathlonverband
wirtschaftlich ungünstigen – Vertragsabschlüssen. Weiters soll der Internationale
Biathlonverband durch eine wirtschaftlich unvertretbare arbeitsrechtliche Vereinbarung
geschädigt worden sein.

Die Strafdrohungen für die einzelnen Vorwürfe betragen, für den Grundtatbestand der
Dopingvorwürfe: Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze; für die
Betrugsvorwürfe: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre; für die Vorwürfe der Geschenkannahme (und
Bestechung) von Bediensteten oder Beauftragten: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahre;
für die Untreuevorwürfe: Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.
Nähere Angaben zu beschuldigten Personen oder Organisationen bzw zu einzelnen weiteren
Ermittlungsmaßnahmen können derzeit im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen nicht
gemacht werden.

 
2. Übersicht zum Gesamtkomplex Internationaler Biathlonverband

Insgesamt führte die WKStA im Zusammenhang mit diesem Verfahrenskomplex bereits
Ermittlungen gegen 16 bekannte Beschuldigte und unbekannte Täter wegen der oben
genannten Tatbestände.

In dem über 550 Aktenstücke, sogenannte Ordnungsnummern, umfassenden Ermittlungsakt
gab es bisher bereits drei gerichtlich bewilligte Hausdurchsuchungen samt Sicherstellungen,
über 40 sonstige Anordnungen und zahlreiche Rechtshilfeersuchen in verschiedene Staaten.
Es besteht eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe mit der norwegischen Zentralen Behörde
Norwegens zur Ermittlung und Strafverfolgung von Wirtschafts- und Umweltdelikten
(Økokrim).