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Öffnungszeiten

Sofern keine Mitteilungen des zuständigen Gerichts an Sie ergehen, dass Verhandlungen oder sonstige Ladungstermine auf einen späteren Zeitpunkt verlegt oder abberaumt werden, ist Ladungen Folge zu leisten.


Amtsstunden: 07.30 bis 15.30 Uhr

Einlaufstelle: 07.30 bis 15.30 Uhr

Parteienverkehr in den Geschäftsabteilungen: 08.00 bis 12.00 Uhr


TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT:

Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.

SONSTIGE INFORMATIONEN finden Sie unter Servicecenter.

Der Amtstag in Arbeits- und Sozialrechtssachen findet jeweils am Dienstag, 08.00 bis 12.00 Uhr nur nach telefonischer Voranmeldung (05/760121-41600 oder -41601 oder -41602 oder -41603) oder Termin statt.

Wenn Sie in Sozialrechtssachen (Pension, Pflegegeld, Leistung aus der Unfallversicherung) gegen einen Bescheid klagen oder in Arbeitsrechtssachen eine Kündigung oder Entlassung mit Klage anfechten wollen, wird empfohlen, die unter SERVICECENTER / DOWNLOADS zur Verfügung stehenden Formulare zu verwenden. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular (in Sozialrechtssachen samt Bescheidkopie) per Brief an das Landesgericht Wels. Sie haben auch die Möglichkeit, auf eine Kopie des Bescheids eines Sozialversicherungsträgers "Ich erhebe Klage" zu schreiben und dem Gericht zu übersenden. Geben Sie bitte immer Ihre Telefonnummer an!

Ausgabe von Besucherscheinen in Haftsachen: Montag und Mittwoch je von 08.30 bis 12.00 und von 13.00 bis 14.30 Uhr. Weitere Informationen finden Sie im Gebäudewegweiser.

Der Zutritt zum Gebäude ist nur über den Haupteingang und nur bis 16.00 Uhr möglich. Aus Sicherheitsgründen sind sämtliche im Innenhof bestehenden Eingänge versperrt. Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.

Amtstag

Arbeits- und Sozialrechtssachen Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 57 60121

Fax: +43 57 60121 41188

Adresse

4600 Wels

Maria-Theresia-Straße 12

Öffentliche Verkehrsmittel

Vom Hauptbahnhof Wels verkehren mehrere Buslinien zum Kaiser-Josef-Platz. Von den nächstgelegenen Haltestellen "Markt/Dr.Salzmann-Straße" (Linien 15, 16) und "WIFI/Dr.Koss-Straße" (Linie 2-Vogelweide, Linie 3-Gartenstadt, Linie 4-Salzburgerstraße) beträgt der Fußweg zum Gericht rund 200 - 300 m.  Weitere Informationen: www.liniewels.at

Parkmöglichkeiten

Kurzparkzonen bestehen an der Süd-, Ost- und Nordseite des Gerichtsgebäudes. Parkplätze mit unbeschränkter Parkdauer bestehen am Lokalbahnplatz (an der Westseite des Gerichtsgebäudes) und im Messegelände (Zufahrt beim Hochhaus in der Maria-Theresia-Straße). Eine Tiefgarage befindet sich in der Hamerlingstraße (Marktgarage, Ostseite des Gerichtsgebäudes); die Zufahrt ist nur über die Maria-Theresia-Straße möglich (Einbahn). 

Barrierefreiheit

Zugang

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist bauartbedingt (historisches Gebäude) ein barrierefreier Zugang über eine Rampe an der Vorderseite möglich; hier besteht aber keine Zufahrts- und auch keine Parkmöglichkeit. Die Zufahrt zum Lift ist jedoch über den Innenhof möglich, wo auch Parkplätze reserviert sind. Sie erfolgt über die unbenannte Straße zwischen der Westseite des Gerichtsgebäudes und dem Lokalbahnplatz. Zur Öffnung des Schrankens benützen Sie bitte die Sprechstation beim Schrankengehäuse oder rufen Sie den Wachdienst unter der Telefonnummer +43 57601 2141999. Bei der Ausfahrt öffnet die Schrankenanlage selbsttätig.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT11 0100 0000 0545 0600

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT74 0100 0000 0545 0727

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