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Öffnungszeiten

  1. Amtsstunden/ Einlaufstelle: Montag bis Freitag von 07.30 bis 15.30 Uhr

    Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr


    Der Parteienverkehr im Servicecenter erfolgt ebenso wie die Amtstage außer in dringenden Fällen nur über telefonische Voranmeldung. Wenn Sie also etwas bei Gericht erledigen müssen, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig telefonisch einen Termin. Das verkürzt auch eine allfällige Wartezeit.

    Wählen sie bitte die Nummer 02732/809-393130 (siehe auch unter Justiz Servicecenter)

  2. Telefonische Erreichbarkeit:
    Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

  3. Für Angelegenheiten im Arbeits- und Sozialrecht gelten folgende Besonderheiten
    Für den Amtstag ist - mit Ausnahme dringender Angelegenheiten - eine telefonische Voranmeldung unter Terminvergabe erforderlich.
    Für Klageerhebungen gegen Bescheide über Pensionen und Pflegegeld stehen Ihnen darüber hinaus auf dieser Seite Formulare zur Verfügung.
    In allen übrigen Fällen der Klagen gegen Bescheide ist neben der Vorlage des Bescheides selbst (im Original oder in Kopie) eine einfache und klare Formulierung, dass Sie gegen den Bescheid Klage erheben wollen, notwendig. Orientieren Sie sich für die notwendigen Angaben an den zur Verfügung gestellten Formularen. Sollten Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie das Formular auch handschriftlich einbringen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich telefonisch an das Gericht.
    Verwiesen wird auf die nachfolgend dargestellten Möglichkeiten für Eingaben an das Gericht.
    Formulare
    Zur Reduktion der persönlichen Vorsprachen stehen Ihnen auf dieser Seite Formulare für die Erhebung einer Klage zur Verfügung. Laden Sie das jeweilige Formular hinunter, füllen Sie es - soweit wie möglich genau aus - unterschreiben Sie es, wenn möglich legen Sie die angeführten Unterlagen bei und schicken Sie die Klage über die auf der Homepage genannten Möglichkeiten an das Gericht.

  4. Für allfällige Anfragen an die Staatsanwaltschaft Krems gilt

    Vor jedem Aufsuchen der Staatsanwaltschaft Krems an der Donau ist eine telefonische Kontaktaufnahme unter der Nummer 02732/809-393308 erforderlich. 


Richard Simsalik                                                                              Sandra Schaller

Präsident                                                                                           Leiterin der Geschäftsstelle


Amtstag

in Arbeits- und Sozialrechtssachen, Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Erreichbarkeit

Telefon: +43 2732 809

Fax: +43 2732 809 393198

Adresse

3500 Krems an der Donau

Josef Wichner Straße 2

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten befinden sich im Bereich des Amtsgebäudes, wobei auf die Gebührenpflicht hingewiesen wird.

Gebührenpflichtige blaue Zone (Kurzparkplätze)

Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis -18.00 Uhr
Parkgebühr: 1 Euro pro Stunde
Parkdauer: maximal 3 Stunden

Gebührenpflichtige grüne Zone (Dauerparkplätze)

Montag bis Freitag: 8.00 bis 18.00 Uhr
Parkgebühr: 0,50 Euro pro Stunde
Tagesticket: 4 Euro

Weitere Hinweise siehe auf der Hompage des Magistrats der Stadt Krems unter www.krems.at.

Barrierefreiheit

Zugang

Ein Lift ist vorhanden, ebenso ein barrierefreier Zugang.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT42 0100 0000 0546 0906

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT02 0100 0000 0546 1723

BIC: BUNDATWW