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Öffnungszeiten

Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle:   7.30 bis 15.30 Uhr

Ombudsstelle: Jeder dritte Montag im Monat telefonisch von 8.00 bis 12.00 Uhr oder gegen Terminvereinbarung unter 0676/898923612.

Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.

Das Gerichtsgebäude darf frühestens 15 Minuten vor Beginn der zu besuchenden Verhandlung betreten werden.

Formulare in Arbeits- und Sozialgerichtssachen

Machen Sie von den auf der Unterseite "Formulare im Arbeits- und Sozialrecht" zur Verfügung gestellten Download-Formularen für Klageerhebungen gegen Bescheide über Pensionen, Pflegegeld, Leistungen aus der Krankenversicherung (samt Kinderbetreuungsgeld etc.), Unfallversicherung sowie Klageerhebung gegen Kündigungen und Entlassungen Gebrauch, um einen nicht notwendigen Ausgang zu vermeiden.

Amtstag

Amtstag gegen telefonische Voranmeldung dienstags von 8 -12:30 Uhr in ASG-Sachen

Erreichbarkeit

Telefon: +43 2622 21510

Fax: +43 2622 21510 395980

Adresse

2700 Wiener Neustadt

Maria-Theresien-Ring 5

Öffentliche Verkehrsmittel

Das Landesgericht Wiener Neustadt liegt etwa 10 Gehminuten vom Hauptbahnhof Wiener Neustadt entfernt. Darübre hinaus gibt es lokale Buslinien der Wiener Neustädter Verkehrsbetriebe mit einer Haltestelle in unmittelbarer Nähe .

Parkmöglichkeiten

Es bestehen Parkmöglichkeiten im Bereich des nahen Hauptbahnhofes Wiener Neustadt, in der Maximilian- und Dietrichgasse und an den beiden ausgewiesenen Parkplätzen in der Dietrichgasse.

Barrierefreiheit

Zugang

Das Gericht ist über den Haupteingang barrierefrei erreichbar.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT79 0100 0000 0546 1307

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT75 0100 0000 0546 1864

BIC: BUNDATWW