Öffnungszeiten
Sofern keine Mitteilungen des zuständigen Gerichts an Sie ergehen, dass Verhandlungen oder sonstige Ladungstermine auf einen späteren Zeitpunkt verlegt oder abberaumt werden, ist Ladungen Folge zu leisten.
Amtsstunden: 07.30 bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle: 07.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr in den Geschäftsabteilungen: 08.00 bis 12.00 Uhr
TELEFONISCHE
ERREICHBARKEIT:
Am Montag, Mittwoch und Freitag sind wir ab 12.00 Uhr nur ausnahmsweise in dringenden Fällen erreichbar.
SONSTIGE INFORMATIONEN finden Sie unter Servicecenter.
Der Amtstag in Arbeits- und Sozialrechtssachen findet jeweils am Dienstag, 08.00 bis 12.00 Uhr nur nach telefonischer Voranmeldung (05/760121-41600 oder -41601 oder -41602 oder -41603) oder Termin statt.
Wenn Sie in Sozialrechtssachen (Pension, Pflegegeld, Leistung aus der Unfallversicherung) gegen einen Bescheid klagen oder in Arbeitsrechtssachen eine Kündigung oder Entlassung mit Klage anfechten wollen, wird empfohlen, die unter SERVICECENTER / DOWNLOADS zur Verfügung stehenden Formulare zu verwenden. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular (in Sozialrechtssachen samt Bescheidkopie) per Brief an das Landesgericht Wels. Sie haben auch die Möglichkeit, auf eine Kopie des Bescheids eines Sozialversicherungsträgers "Ich erhebe Klage" zu schreiben und dem Gericht zu übersenden. Geben Sie bitte immer Ihre Telefonnummer an!
Ausgabe von Besucherscheinen in Haftsachen: Montag und Mittwoch je von 08.30 bis 12.00 und von 13.00 bis 14.30 Uhr. Weitere Informationen finden Sie im Gebäudewegweiser.
Der Zutritt zum Gebäude ist nur über den Haupteingang und nur bis 16.00 Uhr möglich. Aus Sicherheitsgründen sind sämtliche im Innenhof bestehenden Eingänge versperrt. Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Amtstag
Arbeits- und Sozialrechtssachen Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt und Anreise
Telefon: +43 57 60121
Fax: +43 57 60121 41188
Adresse
4600 Wels
Maria-Theresia-Straße 12
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Öffentliche Verkehrsmittel
Vom Hauptbahnhof Wels verkehren mehrere Buslinien zum Kaiser-Josef-Platz. Von den nächstgelegenen Haltestellen "Markt/Dr.Salzmann-Straße" (Linien 15, 16) und "WIFI/Dr.Koss-Straße" (Linie 2-Vogelweide, Linie 3-Gartenstadt, Linie 4-Salzburgerstraße) beträgt der Fußweg zum Gericht rund 200 - 300 m. Weitere Informationen: www.liniewels.at
Parkmöglichkeiten
Kurzparkzonen bestehen an der Süd-, Ost- und Nordseite des Gerichtsgebäudes. Parkplätze mit unbeschränkter Parkdauer bestehen am Lokalbahnplatz (an der Westseite des Gerichtsgebäudes) und im Messegelände (Zufahrt beim Hochhaus in der Maria-Theresia-Straße). Eine Tiefgarage befindet sich in der Hamerlingstraße (Marktgarage, Ostseite des Gerichtsgebäudes); die Zufahrt ist nur über die Maria-Theresia-Straße möglich (Einbahn).
Barrierefreiheit
Zugang
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist bauartbedingt (historisches Gebäude) ein barrierefreier Zugang über eine Rampe an der Vorderseite möglich; hier besteht aber keine Zufahrts- und auch keine Parkmöglichkeit. Die Zufahrt zum Lift ist jedoch über den Innenhof möglich, wo auch Parkplätze reserviert sind. Sie erfolgt über die unbenannte Straße zwischen der Westseite des Gerichtsgebäudes und dem Lokalbahnplatz. Zur Öffnung des Schrankens benützen Sie bitte die Sprechstation beim Schrankengehäuse oder rufen Sie den Wachdienst unter der Telefonnummer +43 57601 2141999. Bei der Ausfahrt öffnet die Schrankenanlage selbsttätig.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
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Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
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