Öffnungszeiten
Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Einlaufstelle: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: Montag, Mittwoch bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr, Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.
ACHTUNG: Parteienverkehr nur nach vorheriger Anmeldung!
Kontakt und Anreise
Telefon: +43 316 8047
Fax: +43 316 8047 5600
Adresse
8010 Graz
Conrad-von-Hötzendorf Straße 41
Hinweis:
Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen in konkreten Verfahren aus Sicherheitsgründen keine E-Mails entgegennehmen. Auf JustizOnline steht Ihnen eine einfache und benutzerfreundliche Möglichkeit zur Verfügung Eingaben in elektronischer Form an die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu richten.
Öffentliche Verkehrsmittel
Die Linien 4 (Liebenau) und 5 (Puntigam) halten an der Haltestelle "Steyrergasse" vom Jakominiplatz kommend.Parkmöglichkeiten
gibt es in den Kurzparkzonen rund um das Gebäude.
Eingangskontrolle: Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Barrierefreiheit
Zugang
Über den Haupteingang kann das Gericht barrierefrei über die dort ersichtliche Rampe betreten werden. Im Innenbereich verfügt das Amtsgebäude über einen rollstuhlgerechten Lift.
Hinweis für sehbeeinträchtigte Menschen
Das Amtsgebäude verfügt über ein taktiles Bodenleitsystem.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen und Akteneinsicht zu nehmen. Außerdem können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, bei welchem/welcher Ihr Verfahren geführt wird. Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung, die Sie ausdrucken und postalisch versenden, oder gleich elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften versenden können. Außerdem finden Sie hier die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Grundbuchabfragen oder Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT23 0100 0000 0547 0075
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT53 0100 0000 0547 0893
BIC: BUNDATWW